Urteil zu Online-Glücksspielen: Spieler erhält Verluste von Bwin zurück!
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Das Landgericht Marburg stärkt den Verbraucherschutz bei illegalem Online-Glücksspiel: Ein Anbieter wurde verurteilt, erhebliche Spielverluste eines Verbrauchers zu erstatten. Der Fall zeigt, dass Anbieter ohne deutsche Lizenz nicht nur gegen rechtliche Vorgaben verstoßen, sondern auch zur Rückzahlung verpflichtet werden können.
Das Urteil des Landgerichts Marburg (Az. 1 O 19/24) behandelt die Rückforderung von Verlusten, die ein Verbraucher während seiner Teilnahme an Online-Glücksspielen und Sportwetten über eine Plattform ohne deutsche Lizenz erlitten hat. Der Kläger setzte 16.946 Euro ein und erhielt lediglich 300,60 Euro zurück, was zu einem Verlust von 16.645,40 Euro führte, den er von der Beklagten, einem Anbieter mit Sitz in Gibraltar, zurückforderte. Das Gericht entschied zugunsten des Klägers und verurteilte die Beklagte zur Zahlung des Verlustbetrags. Das Gericht verurteilte die Beklagte ElectraWorks mit der Plattform www.bwin.com zur Rückzahlung des Verlustbetrags in Höhe von 16.645,40 Euro. Es wies den Einwand der Verjährung zurück, da der Kläger nachweislich nicht grob fahrlässig handelte und die Verjährungsfrist nicht abgelaufen war.
Der Kläger nahm zwischen Juni 2016 und April 2017 an Online-Glücksspielen und virtuellen Automatenspielen auf der Plattform bwin.com teil, die von der Beklagten betrieben wurde. Obwohl die Beklagte über eine Glücksspiellizenz in Gibraltar verfügte, hatte sie keine Genehmigung nach deutschem Glücksspielrecht, wie sie gemäß § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) erforderlich gewesen wäre. Die Beklagte argumentierte, dass der Kläger sich bewusst oder leichtfertig der Kenntnis über die fehlende Lizenz verschlossen habe, was dieser jedoch bestritt.
„Das Gericht stellte fest, dass die Glücksspiele der Beklagten gegen § 284 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) verstoßen, da diese ohne behördliche Genehmigung öffentlich Glücksspiele angeboten habe. Dieser Verstoß mache die entsprechenden Verträge gemäß § 134 BGB nichtig. Es betonte, dass § 284 StGB ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB darstellt, dessen Zweck es ist, die wirtschaftliche Ausbeutung der Spielleidenschaft zu kontrollieren und Spieler vor Manipulationen zu schützen. Die fehlende deutsche Lizenz der Beklagten erfüllte den Tatbestand dieses Schutzgesetzes“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich neben der Beratung von Betroffenen des Abgasskandals auf die Durchsetzung von Ansprüchen von geschädigten Verbrauchern gegen Online-Casinos spezialisiert. Er hat das obsiegende Urteil vor dem Landgericht Marburg erstritten.
Die Beklagte konnte nicht beweisen, dass der Kläger von der Illegalität ihres Angebots wusste oder diese durch einfache Recherche hätte erkennen müssen. Das Gericht hob hervor, dass keine Verpflichtung besteht, alle möglichen Nachrichten zu verfolgen, um sich über die rechtliche Lage eines Angebots zu informieren. Der Kläger habe sich auf das scheinbar seriöse Auftreten der Plattform verlassen dürfen.
Das Urteil bekräftigt die strengen Anforderungen des deutschen Glücksspielstaatsvertrags und den Schutz von Verbrauchern vor illegalem Glücksspiel. Anbieter, die ohne deutsche Lizenz tätig sind, können zur Rückzahlung von Verlusten verpflichtet werden, auch wenn sie über Lizenzen aus anderen Staaten verfügen. Für Spieler unterstreicht das Urteil ihre Rechte, während Betreiber dazu angehalten sind, ihre Aktivitäten rechtlich abzusichern, um Haftungsrisiken zu vermeiden.
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