Dieselabgasskandal der Daimler AG: C-Klasse BlueTec im Fokus!

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Das Landgericht Stuttgart hat die Daimler AG wegen der Manipulationen an einem Mercedes-Benz C 220 BlueTec mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 6.

Auch für die Daimler AG ist der Dieselabgasskandal nicht ausgestanden. Das Landgericht Stuttgart hat den Automobilkonzern dazu verurteilt (AZ.: 29 O 412/21), an einen geschädigten Verbraucher 17.310,49 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz seit 17. November 2021 gegen Herausgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs Mercedes-Benz C 220 BlueTec mit dem Dieselmotor OM651 und der Abgasnorm Euro 6. Die Daimler AG wurde darüber hinaus verurteilt, den Kläger von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.214,99 freizustellen, und muss 70 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der Kläger hatte den Mercedes-Benz C 220 BlueTec am 1. Juli 2016 zu einem Kaufpreis von 27.500 Euro mit einer Fahrleistung von 29.825 Kilometer erworben. Zum Schluss der mündlichen Verhandlung lag der Kilometerstand bei 111.406 Kilometern. Der Hintergrund der Betrugshaftungsklage: Das streitgegenständliche Fahrzeug hält laut Gericht die für die Schadstoffnorm Euro 6 angeordneten Emissionsgrenzwerte bezüglich der Masse der Stickoxide (Nix) von 80 mg/km auf dem Prüfstand unter Laborbedingungen im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ein. Unter Bedingungen des realen Straßenbetriebs (unter anderem bei Temperaturen über 20 Grad Celsius) überschreitet es jedoch diesen Grenzwert, und das von der Daimler AG entwickelte Emissionskontrollsystem wird temperaturbedingt reguliert. Die Emissionskontrolle erfolgt laut Gericht durch die Abgasrückführung, bei der ein Teil des Abgases zur erneuten Verbrennung in den Motor zurückgeführt wird.

„Das Gericht hat dezidiert herausgestellt, dass dem geschädigten Verbraucher ein Schadenersatzanspruch wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB zusteht. Dabei geht es um die Erstattung des für den Erwerb des streitgegenständlichen Fahrzeugs verauslagten Kaufpreises abzüglich Vorteilsausgleich für die gefahrenen Kilometer“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Es bleibt also dabei: Bei jeder Einrichtung, die bei erkanntem Prüfstand eine verstärkte Abgasrückführung aktiviert, handelt es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung. Nichts anderes gelte auch für eine Einrichtung, die nicht darauf angewiesen sei, den Prüfstand zu erkennen, deren Aktivierung jedoch von Parametern abhängig sei, die faktisch das gleiche bewirkten wie eine Prüfstandserkennung.“

Die Daimler AG hingegen betonte, dass die Emissionsgrenzwerte der Euro-Normen untrennbar mit detaillierten Prüfbedingungen verknüpft seien. Daher sei das Emissionsverhalten außerhalb der maßgeblichen gesetzlichen Prüfbedingungen irrelevant. Das hat aber vor Gericht nicht verfangen.

Die Möglichkeiten für den Erhalt finanzieller Kompensation für geschädigte Verbraucher im Daimler-Dieselabgasskandal sind gut. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM651, OM622, OM626, OM654, OM642 und OM656. „Geschädigte Verbraucher haben also weitreichende Chancen, von der Daimler AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Wege der Betrugshaftungsklage Schadensersatz zu erhalten und das Skandalfahrzeug abzugeben“, erklärt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung weiter.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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