Dieselabgasskandal der Daimler AG: Landgericht Bad Kreuznach ordnet Beweisbeschluss an

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Im Streit um einen Mercedes-Benz GLK 250 CDI 4Matic hat das Landgericht Bad Kreuznach das Kraftfahrt-Bundesamt um amtliche Auskunft ersucht. Damit soll das Dieselverfahren um den Motortyp OM651 und der Schadstoffklasse Euro 5 geklärt werden.

Mercedes-Benz-Dieselfahrzeuge mit der Motorgruppe OM651 stehen mehr und mehr im Fokus deutscher Gerichte im Dieselabgasskandal der Daimler AG. Dieser Trend setzt sich derzeit vor dem Landgericht Bad Kreuznach fort (Az.: 4 O 121/20). Das Gericht hat einen Beweisbeschluss angeordnet, um die Schadenersatzforderungen des geschädigten Verbrauchers für seinen Mercedes-Benz GLK 250 CDI 4Matic mit dem Motortyp OM651 und der Schadstoffklasse Euro 5 zu klären.

Das Landgericht Bad Kreuznach will vom Kraftfahrt-Bundesamt wissen, ob die Behörde im Rahmen der Aufarbeitung des Dieselskandals auf das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung überprüft hat und wenn ja, mit welchem Ergebnis? Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, will das Gericht wissen, weshalb der Fahrzeugtyp nicht überprüft worden sei und ob und weshalb eine Überprüfung geplant oder nicht geplant sei? Ebenfalls fragt das Landgericht Bad Kreuznach beim Kraftfahrt-Bundesamt, ob die Erkenntnisse aus anderen Überprüfungen Anlass dazu geben, von dem Vorhandensein oder dem Nichtvorhandensein bestimmter Abschalteinrichtungen in dem genannten Fahrzeugtyp auszugehen?

Zum einen will das Gericht wissen, ob das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) technische Einrichtungen festgestellt hat, die es ermöglichen, dass das jeweilige Fahrzeug den Prüfstand erkennt und daraufhin das Emissionsverhalten anpasst? Weiterhin heißt es: „Hat das KBA technische Einrichtungen (Hardware und/oder Software) festgestellt, die zwar keine Prüfstandserkennung im engeren Sinne ermöglichen, die aber aufgrund der gewählten Bedatung oder Programmierung praktisch nur auf dem Prüfstand aktiv oder nicht aktiv sind?“ Falls solche Einrichtungen vorlägen: „Sind für das KBA technische Gründe für das Vorhandsein solcher Einrichtungen erkennbar oder können die Einrichtungen keinen anderen vernünftigen Zweck haben, als das Emissionsverhalten des Fahrzeugs auf dem Prüfstand anzupassen?“ Und stimmen die Ergebnisse der Überprüfung mit den Angaben überein, die die Herstellerin im Rahmen des Typengenehmigungsverfahrens zu dem Fahrzeugtyp gegenüber dem KBA gemacht hat, oder sind insofern unrichtige Angaben gemacht oder mitzuteilende Informationen nicht gemacht worden?

„Das Gericht fragt somit nach insgesamt vier möglichen Abschalteinrichtungen. Das ist eine umfangreiche Sammlung und kann neuen Schwung in den Dieselabgasskandal bringen. Kommende Verfahren können durch die Antworten des Kraftfahrt-Bundesamts zu Mercedes-Benz-Fahrzeugen mit dem Motortyp OM651 und der Abgasnorm Euro 5 deutlich erleichtert werden“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde und hat den Beweisbeschluss vor dem Landgericht Bad Kreuznach erwirkt.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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