Dieselskandal: Weiterer Hinweis- und Beweisbeschluss im Dieselabgasskandal gegen FCA Italy

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Der Dieselabgasskandal bei Reise- und Wohnmobilen setzt sich fort. Das Landgericht Ingolstadt will durch einen Hinweis- und Beweisbeschluss klären, ob in der Motorsteuerung des Basisfahrzeuges des Fahrzeuges Dethleffs Typ A 7870-2 eine Funktion vorhanden ist, die die Abgasrückführung (AGR-Rate) nach ca. 22 Minuten nach dem Motorstart auf 0 reduziert beziehungsweise deaktiviert.

Der Dieselabgasskandal hat sich mittlerweile von Pkw auch auf Wohn- und Reisemobile ausgeweitet. Viele dieser zum Teil sehr hochpreisigen Fahrzeuge stehen im Verdacht, wesentlich mehr Stickoxide auszustoßen als offiziell angegeben, besonders beim Hersteller Fiat Chrysler Automobiles. So hatte die Deutsche Umwelthilfe bereits im Dezember 2020 in einem Gutachten festgestellt, dass zwei Fiat-Reise- beziehungsweise Wohnmobile der Abgasnorm Euro 5 die zulässigen Werte für den Ausstoß von giftigen Stickoxiden „bei Weitem“ übersteigen. Der Ducato 150 Multijet (Pilote G700G) beispielsweise überschreitet den erlaubten Stickoxidgrenzwert im realen Fahrbetrieb um den Faktor 6,9, der Ducato 150 Multijet (Dethleffs T7150) um das 9,9-Fache.

Nun hat das Landgericht Ingolstadt (Az.: 34 O 2081/21) einen Hinweis- und Beweisbeschluss im Dieselabgasskandal bei FCA Italy getroffen. Durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens soll Beweis über die klägerische Behauptung erhoben werden, dass in der Motorsteuerung des Basisfahrzeuges des Fahrzeuges Dethleffs Typ A 7870-2 eine Funktion vorhanden ist, die die Abgasrückführung (AGR-Rate) nach ca. 22 Minuten nach dem Motorstart auf 0 reduziert beziehungsweise deaktiviert und die Regeneration des NSK-Speicherkatalysators nach einer bestimmten Anzahl von Zyklen deaktiviert wird.

„Dieser neue Hinweis- und Beweisbeschluss im Dieselabgasskandal bei FCA Italy ist ein weiterer Schritt für geschädigte Verbraucher. Eigentümer von Reise- und Wohnmobilen sollten die Möglichkeit der Betrugshaftungsklage dringend prüfen, um keine wirtschaftlichen Nachteile zu erleiden, sondern ihr Recht durchzusetzen und vernünftige finanzielle Kompensationen aufgrund der hohen Kaufpreise zu erhalten. Die finanziellen Schäden der Dieselkäufer sind regelmäßig sehr hoch“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung hat zuletzt in mehreren Fällen des Wohnmobil-Abgasskandals Klage gegen den Hersteller Stellantis N.V. eingereicht. Stellantis ist im Januar 2021 aus der Fusion der Automobilkonzerne Groupe PSA (PSA) und Fiat Chrysler Automobiles (FCA) hervorgegangen. Der Konzern ist mit seinen 14 Marken der viertgrößte Automobilhersteller der Welt nach verkauften Fahrzeugen.

Im Übrigen lässt beispielsweise auch das Landgericht Ravensburg derzeit durch einen Sachverständigen klären, ob Fiat Chrysler Automobiles die Abgasreinigung im Motor des Wohnmobils Van Ti 600 ME von Knaus mit unzulässigen Abschalteinrichtungen manipuliert hat. Im Fokus des Beweisbeschlusses (Az.: 2 O 30/21) steht: „Es ist Beweis zu erheben über die bestrittene Behauptung des Klägers, das Fahrzeug des Modells Van Ti 600 ME des Herstellers Knaus […] halte den für im Zeitpunkt der Erstzulassung am 3. Juli 2012 geltenden Grenzwert für Stickstoffoxid-Emissionen in Höhe von 280 mg/km nur im Prüfstandsverfahren ein, nicht dagegen im realen Fahrbetrieb“. Diese Frage soll durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens geklärt werden.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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