Dieselgate 2.0 der Volkswagen AG: Auch Skoda rückt weiter in den Fokus!

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Im Dieselabgasskandal um den Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 der Volkswagen AG erhielt ein geschädigter Verbraucher für Manipulationen an einem Skoda Octavia Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.

Das Landgericht Stendal (Urteil vom 19.11.2021, Az.: 21 O 90/21) hat die Volkswagen AG im Dieselabgasskandal verurteilt. Es ging wiederum um einen Vierzylinder-Diesel mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 - aber diesmal um einen Skoda Octavia. Die Tochtermarke der Volkswagen AG war lange Zeit nicht vom Dieselabgasskandal betroffen.

Für die Manipulationen muss die Volkswagen AG an den geschädigten Verbraucher Schadenersatz in Höhe von 14.985,55 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 2. Februar 2021 zahlen und den Kläger von den durch die Beauftragung seiner Prozessbevollmächtigten entstandenen Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung in Höhe von 1.305,43 Euro freistellen. Ebenso muss die Volkswagen AG 84 Prozent der Kosten des Rechtsstreits tragen.

Der geschädigte Verbraucher hat den gebrauchten Skoda Octavia am 4. Juli 2019 mit einer Laufleistung von 52.333 Kilometern zu einem Kaufpreis von 19.480 Euro erworben und finanziert. Der Motor des Fahrzeugs verfügt über einen NOx-Speicherkatalysator (NSK), dessen Regeneration sich jedesmal auf die CO2- und Schadstoffemissionen auswirkt. Ebenfalls ist in dem Fahrzeug eine Software verbaut, welche mittels der Fahrkurvenerkennung (Zykluserkennung) die Vorkonditionierung (Precon) für die Messung auf dem Teststand im Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) erkennt.

„Das Gericht trifft dabei eine interessante Ableitung. Es stellt heraus, dass die Grenzwerte unabhängig vom aktuellen Beladungszustand des NOx-Speicherkatalysators auf jeder beliebigen Strecke von elf Kilometern des gesetzlichen Prüfzyklus' NEFZ eingehalten werden muss. Das bedeutet, dass zu den während des Fahrzyklus zu messenden Emissionen auch diejenigen gehörende bereits vor dem Fahrzyklus erzeugt, aber noch im NSK gespeichert sind und bei dessen beladungsgesteuerter Regeneration daher erst während des Fahrzyklus gegebenenfalls zusätzlich ausgestoßen würden. Deshalb gehe laut Gericht der Vortrag der Volkswagen AG ins Leere, der NSK müsse vor der Messung fast leer sein, weil es ansonsten im NEFZ zu drei anstatt nur zu zwei Regenerationen komme“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Für Verbraucherschutzanwalt Dr. Gerrit W. Hartung steht fest: „Die Gerichte finden immer wieder neue Ansatzpunkte für die Verurteilung der Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung. Das zeigt, dass Dieselgate 2.0 nicht beendet ist.“ Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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