Dieselskandal bei Mercedes-Fahrzeugen der Daimler AG setzt sich fort

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Immer öfter verurteilen Gerichte die Daimler AG im Diesel-Abgasskandal zu Schadensersatz. Viele Mercedes-Benz-Diesel sind mit illegalen Abschalteinrichtungen ausgestattet. Insgesamt klettert die Zahl der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Fahrzeuge weltweit bereits auf insgesamt 1,4 Millionen.

Der Diesel-Abgasskandal beschäftigt die Gerichte in der Bundesrepublik intensiv. Und neben dem Volkswagenkonzern stehen auch andere Hersteller im Feuer, unter anderem die Daimler AG mit ihrer Kernmarke Mercedes-Benz. Wie kürzlich bekannt wurde, muss der Daimler-Konzern (Mercedes-Benz) etwa 170.000 weitere Diesel-Fahrzeuge wegen des Vorwurfs einer illegalen Abgastechnik zurückrufen. Das hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) verordnet und damit einen bereits im vergangenen Jahr erlassenen Rückrufbescheid, der sich auf den Geländewagen GLK bezog, um weitere Baureihen ergänzt. Betroffen sind laut der Bundesbehörde ältere Modelle der A-, B-, C-, E- und S-Klasse von Mercedes-Benz mit der Abgasnorm Euro 5, davon etwa 60.000 in Deutschland. Die Fahrzeuge werden seit 2014 nicht mehr produziert. Der jüngste Rückruf bei Daimler lässt die Zahl der vom Abgasskandal betroffenen Mercedes-Fahrzeuge auf beachtliche 1,4 Millionen steigen.

Das KBA verordnete den Rückruf, weil die Prüfer eine unzulässige Abschalteinrichtung in den Fahrzeugen fanden. Bei der Abschalteinrichtung handelt es sich um das sogenannte „Thermofenster“. „Besonders betroffen sind die Motoren des Typs OM 651, OM 622, OM 626, OM 654 und OM 642, dementsprechend hat es auch schon diverse Rückrufe für Mercedes-Modelle mit Dieselmotoren gegeben“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Argumente des Richters zusammen. Die Kanzlei Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als „Dieselanwalt“ der ersten Stunde.

Nach einem aktuellen Urteil des Landgerichts Frankenthal (21.04.2020, Az.: 3 O 209/19) muss die Daimler AG auch für einen Mercedes-Benz CLS 250 CDI Schadensersatz leisten. „Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das Diesel-Fahrzeug mit der Euro 5-Norm eine Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung verwendet, die dafür sorgt, dass der Stickoxid-Ausstoß nur unter ganz bestimmten Bedingungen reduziert wird und sich die Außentemperaturen innerhalb von sechs Stunden nicht um mehr als drei Grad verändert. Auf dem Prüfstand führt dies dazu, dass die Abgaswerte eingehalten werden, aber im alltäglichen Straßenverkehr eben nicht. Daher handelt es sich um einen unzulässige Abschalteinrichtung und damit eine sittenwidrige Schädigung, die Schadensersatz nach sich zieht“, betont der anerkannte Rechtsanwalt.

Ein weiteres Kapitel im Mercedes-Benz-Abgasskandal hat das Oberlandesgericht Stuttgart aufgeschlagen, immerhin das Heimatgericht der Daimler AG. Bislang hat sich Daimler in den Verfahren des Abgasskandals mit den Informationen zur eigenen Abschalteinrichtung, dem sogenannten „Thermofenster“, bedeckt gehalten. Das soll aber in Zukunft laut OLG Stuttgart nicht mehr funktionieren: Künftig sind geschwärzte Dokumente nicht mehr ausreichend. Der Konzern müsse vielmehr die Funktionen der Abschalteinrichtung ausführen und begründen, warum diese zulässig oder gar notwendig sei. Damit ist die Daimler AG am Zug, sich zu entlasten, da sie sich im Rahmen einer sogenannten sekundären Darlegungslast erklären muss. Dieses neue Verhalten schließt der vielbeachteten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (28.01.2020) an, die Dr. Gerrit W. Hartung mit einem kooperierenden BGH-Anwalt erstritten hat. Danach können Schadensersatzansprüche im Abgasskandal gegen die Daimler AG von einem Gericht nicht einfach als Behauptungen „ins Blaue hinein“ abgewiesen werden.

„Das gilt auch dann, wenn kein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorliegt. Vielmehr ist das Gericht laut dem BGH gehalten, ein angebotenes Sachverständigengutachten auch einzuholen, da ansonsten der Anspruch des Klägers auf rechtliches Gehör verletzt wird“, erklärt der Rechtsanwalt. Auf dieser Basis nehme der 16a. Zivilsenat des OLG Stuttgart die Daimler AG im Mercedes-Abgasskandal nun in die Pflicht. Diese vorläufige Rechtsauffassung machte der Senat in drei Verfahren am 5. Mai klar. „Für Mercedes-Diesel-Besitzer ist die Zeit gut, ihr Verbraucherrecht gerichtlich durchzusetzen. Der Weg der Klage steht ihnen jederzeit offen und sollte auch genutzt werden.“



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