Dieselskandal: Kia und Hyundai betroffen

  • 3 Minuten Lesezeit

Staatsanwaltliche Razzia betrifft große Zahl der Modelle

Der Abgasskandal erreicht auch Kia und Hyundai.

Schon 2022 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt Räume der beiden Unternehmen an ihren Deutschlandsitzen am Offenbacher Kaiserlei (Hyundai) und an der Frankfurter Messe (Kia) durchsuchen. Die EU-Behörde Eurojust koordinierte die Aktion. Es ging um mehr als 210.000 Dieselfahrzeuge, die bis 2020 zugelassen wurden. Betroffen sind nach Auskunft der Frankfurter Staatsanwaltschaft alle Hyundai- und Kia-Modelle mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2-Liter-Dieselmotoren. Die Motorsteuerungssoftware soll von Bosch und dem damaligen Zulieferer Delphi stammen, der im BorgWarner-Konzern aufging.

Die Motorsteuerung soll dafür gesorgt haben, dass die Abgasreinigung in vielen Alltagssituationen abgeschaltet oder eingeschränkt wurde. Die Autos hätten die entsprechenden Abgasnormen für eine Euro-5- und Euro-6-Zulassung in Wirklichkeit nicht erreicht, die Konzerne ihre Kunden daher dahingehend getäuscht.

Untersuchungen zeigen konkrete Verdachtsfälle auf

Unabhängige Wissenschaftler haben zudem konkrete Modelle auf ihren Schadstoffausstoß im Realbetrieb untersucht und mit den amtlichen Prüfergebnissen verglichen, die Voraussetzung für die Zulassung waren. Starke Abweichungen sind ein Beleg für sog. unzulässige Abschalteinrichtungen, die die Abgassteuerung manipulieren und zu Schadensersatz berechtigen (siehe unten).

Folgende Modelle wurden untersucht. Der Hyundai i20 beispielsweise übertraf die amtlichen Ergebnisse um 10,8-fache (alle Abgasnorm Euro 6):

Modell                                                          

Hyundai i20 1.1 CRDi                    10,8    55 kW             1120 ccm

Hyundai i30 1.6 CRDi                    4,1      81 kW             1582 ccm

Hyundai Santa Fe 2.2 CRDi          5,3      147 kW          2199 ccm

Hyundai Tucson 2.0 CRDi             4,1      100 kW          1995 ccm

Kia Sorento 2.2 CRDi AWD           6,1      147 kW          2199 ccm

Dass diese extremen Resultate keine Zufälle sein können, ist offensichtlich.

Auch amtlich festgestellte Verstöße bekannt

Weiterhin hat die in Luxemburg zuständige Behörde verdächtige Einrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR) festgestellt. Dies betrifft folgende Fahrzeuge (die Genehmigungsnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I):

Hyundai ix35            Euro 5                        e11*2007/46*0192*08

Hyundai i20              Euro 6                        e11*2007/46*1600*01

Hierbei dürfte es sich ebenfalls um unzulässige Abschalteinrichtungen handeln.

Experten gehen sogar davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.

EuGH C-100/21: Schadensersatzklagen haben gute Chancen

Während der deutsche Bundesgerichtshof (BGH)  für den Erfolg der Schadensersatzklage gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen bisher verlangte, dass dem Hersteller Betrugsabsicht nachgewiesen wird, was nur bei VW gelang, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dem Verfahren mit dem Az. C-100/21, dass das bloße Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung für einen Schadensersatzanspruch des Besitzers i.d.R. ausreicht. Das dürfte wenigstens für die in diesem Artikel genannten Hyundai- und Kia-Dieselfahrzeuge, aber auch für die meisten anderen Dieselmodelle zutreffen. Der BGH folgt dem EuGH nun (VIa ZR 335/21).  Der BGH spricht dabei Betroffenen einen Pauschalschadensersatz von bis zu 15% des Kaufpreises zu.
Damit ist der Weg für erfolgreiche Klagen frei.

Kostenlose Erstberatung

Besitzer der genannten Modelle sollten ihre Schadensersatzansprüche daher anwaltlich prüfen lassen.  Die Höhe der Ansprüche hängt vom Kaufpreis sowie dem Kilometerstand bei Kauf und heute ab und wird Ihnen von Rechtsanwalt Dr. Schweers nachvollziehbar ausgerechnet. Dr. Schweers hat hunderte Verfahren im Dieselskandal geführt und wird von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt genannt. 

Zur kostenlosen Erstprüfung Ihrer Möglichkeiten senden Sie bitte

-Autokaufvertrag bzw. -bestellung

-Zulassungsbescheinigung Teil I

-ggf. Rückrufschreiben

-ggf. Autokreditvertrag

-aktueller Kilometerstand

-Angaben zur Rechtsschutzversicherung

zu.

Sie können auch einfach anrufen oder eine E-Mail senden und Ihre Fragen stellen.

Rechtsanwalt Dr. Schweers meldet sich umgehend bei Ihnen zurück.

Die Kanzlei ist inhabergeführt. Sie sprechen immer mit Rechtsanwalt Dr. Schweers selbst - kein Call Center, keine Warteschleifen am Telefon.


Alles zu anderen Konzernen und Modellen auf diesel-widerruf.de .


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Stefan Schweers

Beiträge zum Thema