Dieselskandal: Kia und Hyundai betroffen
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Staatsanwaltliche Razzia betrifft große Zahl der Modelle
Der Abgasskandal erreicht auch Kia und Hyundai.
Schon 2022 ließ die Staatsanwaltschaft Frankfurt Räume der beiden Unternehmen an ihren Deutschlandsitzen am Offenbacher Kaiserlei (Hyundai) und an der Frankfurter Messe (Kia) durchsuchen. Die EU-Behörde Eurojust koordinierte die Aktion. Es ging um mehr als 210.000 Dieselfahrzeuge, die bis 2020 zugelassen wurden. Betroffen sind nach Auskunft der Frankfurter Staatsanwaltschaft alle Hyundai- und Kia-Modelle mit 1.1-, 1.4-, 1.6-, 1.7-, 2.0- und 2.2-Liter-Dieselmotoren. Die Motorsteuerungssoftware soll von Bosch und dem damaligen Zulieferer Delphi stammen, der im BorgWarner-Konzern aufging.
Die Motorsteuerung soll dafür gesorgt haben, dass die Abgasreinigung in vielen Alltagssituationen abgeschaltet oder eingeschränkt wurde. Die Autos hätten die entsprechenden Abgasnormen für eine Euro-5- und Euro-6-Zulassung in Wirklichkeit nicht erreicht, die Konzerne ihre Kunden daher dahingehend getäuscht.
Untersuchungen zeigen konkrete Verdachtsfälle auf
Unabhängige Wissenschaftler haben zudem konkrete Modelle auf ihren Schadstoffausstoß im Realbetrieb untersucht und mit den amtlichen Prüfergebnissen verglichen, die Voraussetzung für die Zulassung waren. Starke Abweichungen sind ein Beleg für sog. unzulässige Abschalteinrichtungen, die die Abgassteuerung manipulieren und zu Schadensersatz berechtigen (siehe unten).
Folgende Modelle wurden untersucht. Der Hyundai i20 beispielsweise übertraf die amtlichen Ergebnisse um 10,8-fache (alle Abgasnorm Euro 6):
Modell
Hyundai i20 1.1 CRDi 10,8 55 kW 1120 ccm
Hyundai i30 1.6 CRDi 4,1 81 kW 1582 ccm
Hyundai Santa Fe 2.2 CRDi 5,3 147 kW 2199 ccm
Hyundai Tucson 2.0 CRDi 4,1 100 kW 1995 ccm
Kia Sorento 2.2 CRDi AWD 6,1 147 kW 2199 ccm
Dass diese extremen Resultate keine Zufälle sein können, ist offensichtlich.
Auch amtlich festgestellte Verstöße bekannt
Weiterhin hat die in Luxemburg zuständige Behörde verdächtige Einrichtungen zur Reduzierung der Wirksamkeit des Systems zur Abgasrückführung (AGR) festgestellt. Dies betrifft folgende Fahrzeuge (die Genehmigungsnummer finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I):
Hyundai ix35 Euro 5 e11*2007/46*0192*08
Hyundai i20 Euro 6 e11*2007/46*1600*01
Hierbei dürfte es sich ebenfalls um unzulässige Abschalteinrichtungen handeln.
Experten gehen sogar davon aus, dass praktisch alle Dieselfahrzeuge bis zur Euronorm 6b unzulässige Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster aufweisen, was bedeutet, dass auch allen Besitzern Ansprüche zustehen.
EuGH C-100/21: Schadensersatzklagen haben gute Chancen
Während der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) für den Erfolg der Schadensersatzklage gegen einen Hersteller von Dieselfahrzeugen bisher verlangte, dass dem Hersteller Betrugsabsicht nachgewiesen wird, was nur bei VW gelang, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dem Verfahren mit dem Az. C-100/21, dass das bloße Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung für einen Schadensersatzanspruch des Besitzers i.d.R. ausreicht. Das dürfte wenigstens für die in diesem Artikel genannten Hyundai- und Kia-Dieselfahrzeuge, aber auch für die meisten anderen Dieselmodelle zutreffen. Der BGH folgt dem EuGH nun (VIa ZR 335/21). Der BGH spricht dabei Betroffenen einen Pauschalschadensersatz von bis zu 15% des Kaufpreises zu.
Damit ist der Weg für erfolgreiche Klagen frei.
Kostenlose Erstberatung
Besitzer der genannten Modelle sollten ihre Schadensersatzansprüche daher anwaltlich prüfen lassen. Die Höhe der Ansprüche hängt vom Kaufpreis sowie dem Kilometerstand bei Kauf und heute ab und wird Ihnen von Rechtsanwalt Dr. Schweers nachvollziehbar ausgerechnet. Dr. Schweers hat hunderte Verfahren im Dieselskandal geführt und wird von der Stiftung Warentest als erfolgreicher Anwalt genannt.
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