Dieselskandal: „Onboard- Diagnose-System“ beim VW-Motor EA288 – illegale Abschaltvorrichtung?

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Immer neue Hiobsbotschaften für Volkswagen-Kunden! Volkswagen scheint sich immer weiter im neuen Dieselskandal beim EA 288 zu verstricken. Erst Berichte über eine Abschaltvorrichtung wie beim Skandalmotor EA 189, dann Thermofenster, jetzt Unregelmäßigkeiten beim „Onboard- Diagnose-System“.

Staatsanwaltschaft durchsucht Büroräume bei Volkswagen

VW kommt aus den Schlagzeilen nicht mehr raus. Immer mehr Unregelmäßigkeiten kommen beim Nachfolgemotor des EA189, dem EA288, ans Tageslicht. Aktuell versucht VW noch, vom Thermofenster abzulenken, da kommt schon ein neuer Verdacht auf.

Anfang Dezember 2019 hat Volkswagen jedenfalls Besuch von der Staatsanwaltschaft Braunschweig bekommen. Büroräume in Wolfsburg wurden von den Ermittlern durchsucht. Es ging wieder um den Verdacht von Manipulationen am EA288.

Unregelmäßigkeiten beim „Onboard-Diagnose-System“

In der Sache geht es diesmal um den Verdacht auf eine – weitere – technische Schummelei von VW. Es geht konkret um das „Onboard-Diagnose-System“, das den Fahrer warnen soll, wenn die Abgasreinigung nicht richtig oder gar nicht funktioniert. Es soll förmlich einen Alarm beim Fahrer auslösen und ihm zeigen, dass da etwas nicht stimmt.

Unabhängige Tests haben gezeigt, dass das System selbst bei deutlichen Grenzwertüberschreitungen nicht anschlägt. Und das, obwohl das EU-Recht vorschreibt, dass bei einem Stickoxid-Ausstoß von mehr als 240 mg/km der Alarm angeht. Es drängt sich also der Verdacht auf, dass diese Funktion von Volkswagen deaktiviert wurde und damit im EA 288 auch insofern eine illegale Abschalteinrichtung eingebaut ist.

Die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft werden hier mit Spannung erwartet.

Schadensersatz für betroffene Volkswagen-Fahrer

Wir sehen aufgrund der Fülle an Unregelmäßigkeiten beim VW-Motor EA 288 gute Ansatzpunkte für betroffene Volkswagen-Kunden, Schadensersatzansprüche gegen die Volkswagen AG geltend zu machen. 

Mit einem Schadenersatzanspruch sollen Geschädigte so gestellt werden, als hätten sie das Auto nie gekauft. Konkret bedeutet dies, dass diese das Fahrzeug an VW zurückgeben können und dafür den Kaufpreis zurück erhalten. Ggf. wäre allerdings eine Nutzungsentschädigung für die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer abzuziehen.

Ansprüche können übrigens geltend gemacht werden, unabhängig davon, ob das Fahrzeug als Neu- oder Gebrauchtwagen gekauft wurde.

Über die Kanzlei Mutschke

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begleitet seit Jahren geschädigte Dieselfahrer bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



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