Dieselskandal: Verjährung der Ansprüche droht zum Jahresende

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Vielen vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugbesitzern droht zum Jahresende die Verjährung von Ansprüchen. 2018 hatten verschiedene Automobilhersteller auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) verpflichtende Rückrufe in Sachen Diesel-Emissionen durchgeführt. Damit begann die dreijährige Verjährungsfrist, die zum Jahresende 2021 für viele Dieselbesitzer abläuft. »Danach sind Schadensersatzforderungen für betreffende Fahrzeuge nicht mehr möglich«, warnt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Dieselfahrer sollten also dringend prüfen, ob ihr Fahrzeug vom Dieselskandal betroffen ist.« 

Dieselskandal: Verjährung droht

Nach dem Bekanntwerden des Dieselskandals rund um den VW-Skandalmotor EA189 im September 2015 waren auch viele andere Hersteller von Dieselfahrzeugen unter Manipulationsverdacht geraten. So erhielten Hunderttausende Dieselbesitzer von namhaften Marken wie VW, Audi, Porsche, Seat, Skoda oder Mercedes-Benz Rückrufschreiben, um illegale Abschalteinrichtungen im Motor des Fahrzeugs durch Software-Updates zu beseitigen. Diese Rückrufe waren vom KBA angeordnet und somit bindend. 

Illegale Abschalteinrichtungen: Abgaswerte werden beschönigt

Durch die Abschalteinrichtungen werden Abgaswerte beschönigt, um Zulassungstests zu bestehen. Eine Software im Motor kann erkennen, ob sich das Fahrzeug gerade auf dem Prüfstand befindet, und kann den Schadstoffausstoß entsprechend herunterregeln. Beim tatsächlichen Fahrbetrieb auf der Straße stoßen die betroffenen Fahrzeuge jedoch teils viel mehr Schadstoffe aus. 

Dieselskandal: Negative Auswirkungen durch Software-Update

Durch die vom KBA angeordneten Rückrufe sollen die Abschalteinrichtungen durch ein Software-Update entfernt werden. Allerdings berichteten Dieselbesitzer nach der Durchführung dieses Updates von negativen Auswirkungen auf das Fahrzeug. So war unter anderem vermehrt von Leistungsverlust und höherem AdBlue-Verbrauch berichtet worden. Wer das Update nicht durchführen lassen möchte, musste oder muss mit einer Stilllegung des Fahrzeugs rechnen, da es nicht den Zulassungskriterien entspricht. 

Rückruf 2018? Dann droht die Verjährung

»Wenn Sie als Dieselfahrer im Jahr 2018 ein Rückrufschreiben erhalten haben, sollten Sie in Sachen Verjährung nicht länger warten«, rät Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »Denn mit dem Rückruf begann die dreijährige Verjährungsfrist, die Ende Dezember 2021 endet. Das bedeutet, dass Sie danach im Dieselskandal keine Schadensersatzansprüche mehr gegen die Hersteller geltend machen können. Darüber hinaus verliert Ihr Fahrzeug mit jedem weiteren Kilometer an Wert, da die Gerichte ein Nutzungsentgelt vom Schadensersatzanspruch abziehen.« 

Dieselskandal geht weiter, Verbraucher sind verunsichert

Der Verbraucheranwalt stellt fest, dass viele Dieselbesitzer nicht wissen, ob sich ein Vorgehen gegen die Hersteller überhaupt noch Sinn macht. »Wir stellen fest, dass viele Kunden verunsichert sind. Die Autoindustrie gaukelt ihren Kunden vor, dass sich ein Vorgehen im Dieselskandal nicht lohnt – allerdings zeigt die zunehmende Zahl an verbraucherfreundlichen Urteilen in den letzten Monaten deutlich einen anderen Trend. Beispielsweise spricht die Daimler AG immer noch davon, dass angeblich 95 Prozent der Urteile zugunsten des Herstellers ausgehen – eine Zahl, die vom Unternehmen herausgegeben wurde und sich somit auch nicht neutral überprüfen lässt«, so Dreschhoff.  

Kampagne gegen Verbraucheranwälte

»Die Unternehmen schieben weiterhin den Dieselskandal-Anwälten den schwarzen Peter zu und verbreiten das Schreckgespenst eines ›Online-Geschäftsmodells‹, mit dem sich Anwälte angeblich bloß bereichern wollen. Bei den Herstellern ist offenbar noch nicht angekommen, dass auch im Rechtsbereich die Digitalisierung längst Einzug gehalten hat. Diese erleichtert den Verbrauchern den Zugang zum Recht erheblich – was den Konzernen offenbar Angst macht. Anders sind deren plumpe Kampagnen gegen Anwälte nicht zu erklären.« 

Verjährung zum Jahresende: Dieselfahrer sollten jetzt handeln

»Fakt ist nun einmal, dass die Hersteller die Öffentlichkeit belogen haben«, sagt Rechtsanwalt Dreschhoff weiter. »Dies betrifft Hunderttausende Dieselfahrer – daher ist es aus unserer Sicht kein Wunder, dass es so viele Dieselklagen gibt. Die geschädigten Besitzer wollen kein Auto, das viel mehr Schadstoffe in die Umwelt pustet als gesetzlich erlaubt. Außerdem hat der Dieselskandal für einen immensen Vertrauensverlust in die Dieseltechnologie gesorgt, sodass ein Weiterverkauf durch den enormen Wertverlust extrem unattraktiv geworden ist. Zum Jahresende kommt nun noch die drohende Verjährung hinzu.« 

Lassen Sie sich anwaltlich beraten

Wenn Sie wissen möchten, ob Ihr Fahrzeug vom Dieselskandal und von der Verjährung betroffen ist, können Sie dies schnell und einfach prüfen lassen. Beispielsweise bieten wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing auf unserer Webseite einen kostenfreien Online-Check an. Auch die weitergehende Erstberatung mit einer ehrlichen Einschätzung Ihrer Möglichkeiten im Dieselskandal ist für Sie kostenlos. Sie entscheiden selbst, welchen rechtlichen Schritt Sie als Nächstes gehen möchten, ohne Kostenrisiko. Als Verbraucherkanzlei wollen wir eine schnelle, einfache und transparente Rechtsdurchsetzung für unsere Mandanten. Wir setzen uns dafür ein, dass geschädigte Dieselfahrer zu ihrem Recht kommen und die Konzerne den Dieselskandal nicht einfach aussitzen können. 

Wir helfen Ihnen im Dieselskandal!

Die BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing gehört zu den führenden Kanzleien im Dieselskandal und hat bereits über 15.000 Mandanten erfolgreich beraten. Unter www.diesel-gate.com können Sie kostenfrei unseren Online-Dieselcheck machen. Sollte ihr Fahrzeug betroffen sein, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung und besprechen mit ihnen Ihre Möglichkeiten. Bei uns entscheiden Sie selbst, welchen rechtlichen Weg Sie gehen möchten - für Sie jederzeit transparent und ohne Kostenrisiko. Wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing


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