Dieselskandal: VW versucht plumpes Abschreckmanöver, um EA288-Kunden von Klage abzuhalten
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VW hat sich mit einem plumpen Abschreckmanöver an seine Kunden gewandt, um die Besitzer eines Dieselfahrzeugs mit EA288-Motor von einer Klage abzuhalten. Unter der Überschrift »Warum sich eine EA288 Klage nicht lohnt« wagt sich der Konzern auf seiner Webseite aus der Deckung, um offenbar weitere Verfahren gegen sich zu vermeiden. Außerdem versucht der Autokonzern, klagenden Rechtsanwälten den schwarzen Peter zuzuschieben, offenbar aus Angst, weitere Verfahren zu verlieren.
In diesem Beitrag haben wir für Sie die Hintergründe zusammengetragen und erklären Ihnen, was wirklich hinter dieser fragwürdigen PR-Aktion steckt.
VW will mit plumpen Abschreckmanöver weitere EA288-Klagen verhindern
Der EA288 aus dem Hause Volkswagen ist der angeblich »saubere« Nachfolger des VW-Skandalmotors EA189. Bei Letzterem war im Mai 2020 vom Bundesgerichtshof geurteilt worden, dass VW die Käufer durch den Verkauf eines manipulierten Dieselfahrzeugs vorsätzlich sittenwidrig geschädigt habe und dies einen Schadensersatzanspruch begründe. Der BGH stellte klar, dass VW seine Kunden täuschte, indem der Konzern zahlreiche Kraftfahrzeuge mit der illegalen Abschalteinrichtung in den Verkehr brachte.
EA288 unter Manipulationsverdacht
Auch beim Nachfolger EA288 gibt es Manipulationsverdacht. Dies legen VW-interne Dokumente nahe, die der Südwest-Rundfunk (SWR) im September 2019 zugespielt bekommen hatte. Darin wird detailliert beschrieben, wie die sogenannte Zykluserkennung bei dem EA288-Motor funktioniert. Dies ist eine Software im Auto, die erkennt, ob das Fahrzeug sich gerade auf dem Prüfstand befindet. Solch eine Software war auch bei den Fahrzeugen des »ersten« Dieselskandals eingebaut.
EA288 in zahlreichen Pkw des VW-Konzerns
Der EA288 wurde seit 2012 in Hunderttausenden Dieselfahrzeugen des VW-Konzerns eingebaut – unter anderem im Golf, Tiguan oder Passat. Auch bei verschiedenen Modellen von Audi, Skoda und Seat kommt dieser Motor zum Einsatz. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befasst sich zurzeit mit der Frage, ob Abschalteinrichtungen illegal sind oder nicht. Im April 2020 hatte EuGH-Generalanwältin Sharpston sich bereits verbraucherfreundlich geäußert. In ihrem Gutachten hieß es, eine zur Senkung von Abgaswerten eingesetzte Software sei eine »Abschalteinrichtung« und damit nach EU-Recht grundsätzlich verboten. Das EuGH-Urteil steht noch aus, doch folgen die höchsten EU-Richter meist ihren Gutachtern (Aktenzeichen C-693/18).
In Sachen EA288 noch alles offen
Was bedeutet das also für Dieselbesitzer mit EA288-Motor? »Das heißt, dass im Falle des EA288 noch alles offen ist und somit Klagen weiterhin möglich und sinnvoll sind«, weiß Helmut Dreschhoff von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing. »VW versucht mit dieser fragwürdigen PR-Aktion ganz klar, die geschädigten Kunden zu verunsichern. So sollen offenbar weitere Klagen vermieden werden.«
Einfallsloses Mittel: alte Klischees bedienen
Dass VW den schwarzen Peter nun den klagenden Anwälten zuschieben will, ist für Helmut Dreschhoff ein eher kläglicher Versuch des Freischwimmens. »Hier werden auf recht einfallslose Weise alte Klischees bedient – der rücksichtslose Anwalt, der allen das Geld aus der Tasche zieht. Natürlich verdienen wir als Kanzlei Geld, wenn wir Verfahren gegen Volkswagen führen. Aber wir treten an, um Waffengleichheit zwischen den Verbrauchern und den Konzernen herzustellen. Letztere haben meist große Rechtsabteilungen hinter sich, gegen die der normale Verbraucher keine Chance hat. Die Geschädigten, die aber gegen die Betrügereien von VW vorgehen möchten, benötigen unsere Hilfe, um ihr Recht geltend zu machen.«
Rührseliger Versuch des Reinwaschens
Auf der Webseite schreibt VW davon, aus dem Dieselskandal gelernt und sich gebessert zu haben. »Der fast schon rührselige Versuch, sich mit dem Abschlussbericht des US-Kontrolleurs Larry Thompson aller Schuld zu entledigen, ist durchaus mutig«, findet Dreschhoff. »Hier wird dem Verbraucher vorgegaukelt, VW sei geläutert und fünf Jahre nach dem Dieselskandal ein viel besseres Unternehmen. Tatsache ist, dass dadurch die Fehler und Betrügereien der vergangenen Jahre nicht weggehen. Die manipulierten und schmutzigen Fahrzeuge sind heute immer noch auf der Straße.«
Rechtsschutzversicherungen wissen um EA288-Betroffenheit
Dreschhoff rät, sich nicht von der PR-Taktik des Konzerns abschrecken zu lassen. Wenn auch Sie ein Dieselfahrzeug mit EA288-Motor des Volkswagen-Konzerns fahren, können Sie weiterhin gegen VW vorgehen. Die überwiegende Mehrheit der Rechtsschutzversicherer weiß mittlerweile um die Betroffenheit des EA288 im Abgasskandal und gibt dementsprechend auch Deckung für ein Vorgehen gegen Volkswagen. Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing übernehmen für Sie gern die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
Wir setzen uns für Sie ein
Wenn Sie nicht wissen, ob Ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, helfen wir Ihnen gern weiter. Auf www.diesel-gate.com können sie einfach und bequem von zu Hause aus in nur wenigen Minuten prüfen, ob Sie Schadensersatzansprüche geltend machen können. Wir beraten Sie gern in einem kostenlosen Erstgespräch. Sie können uns auch gern unter 030/959 982 238 erreichen, montags bis freitags 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark!
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