Digistore24 - Unwirksame Verträge? Widerrufsrecht nicht erloschen!

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Die Online-Coaching-Branche boomt! Es gibt eine mittlerweile nicht mehr überschaubare Anzahl an Business-Gurus, Marketing-Experten und Verkaufs-Genies, die ihre vermeintlich erfolgsversprechenden Strategien online im Rahmen von sogenannten Coachings oder Mentorings anbieten. Neben diesen sogenannten Business-Coachings gibt es auch eine Vielzahl von Coachings und Mentorings aus anderen Bereichen, z.B. Coachings für mentale Stärke (mental strength), zur Ernährungsberatung oder allgemeine Life-Coachings. In den Business-Coachings wird damit geworben, dass jeder - ohne Vorkenntnisse - innerhalb kürzester Zeit vier- bis sechsstellige Umsätze generieren kann. Es soll dabei nicht einmal eine Rolle spielen, ob man bereits unternehmerische Erfahrung besitzt oder überhaupt selbständig tätig ist. Die Life-Coachings versprechen eine „Transformation“ der Persönlichkeit und des „Mindsets“ oder dass andere Ziele in kürzester Zeit erreicht werden können. Viele dieser Coachings und Mentorings erfüllen jedoch nicht ansatzweise das, was sie versprechen. Die Coachings und Mentorings sind dabei meist als sogennannte "E-Learning"-Kurse aufgebaut:

  • Zugang zu einem Online-Mitgliederbereich mit Videokurs und Vorlagen
  • regelmäßige Live-Calls
  • Support über Messenger

Die Ernüchterung der Teilnehmer ist dann schnell groß, da praktisch gar nicht individuell auf den Teilnehmer eingegangen wird. Die Coachings erschöpfen sich in der Abarbeitung der Videolernkurse und gelegentlichen Live-Calls, die jedoch meist in Gruppen durchgeführt werden und in denen nichts anders vermittelt wird, als in den Videolernkursen.

Wer sich nun wieder vom Vertrag lösen möchte, erlebt ein böses Erwachen: Digistore24 lehnt eine Rückabwicklung des Vertrages in der Regel kategorisch mit Hinweis auf ein angeblich erloschenes Widerrufsrecht ab. Selbst wenn man bereits kurz nach Vertragsschluss widerrufen möchte, lässt Digitstore24 den Kunden meist nicht aus dem Vertrag. Selbst wenn die Dienstleistung dann gar nicht genutzt wird, soll der volle Preis dennoch bezahlt werden. Doch was hat Digistore24 mit der Dienstleistung eigentlich zu tun?


Die Digistore24 GmbH

Viele Anbieter von Coaching- und Mentoringdienstleistungen bieten ihre Dienstleistung über die Plattform der Digistore24 GmbH an. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine schlichte Verkaufsplattform wie Amazon oder eBay, auf der Verkäufer ihre Waren anbieten können und beim Verkauf selbst Vertragspartner werden. Tatsächlich wird nämlich die Digistore24 GmbH selbst Vertragspartner. Der Anbieter des Coachings/Mentorings ist damit "fein raus", da der Teilnehmer in keinerlei vertraglicher Beziehung zum Dienstleister, sondern nur zu Digistore24 steht. Vertragliche Ansprüche gegen den Coach selbst können die Teilnehmer daher nicht geltend machen. Dies ist vielen Teilnehmern zunächst gar nicht bewusst. Bei Problemen mit der Dienstleistung verweist Digistore24 häufig auf den Dienstleister. Dieser wiederum verweist zurück auf Digistore24, weil er selbst eben nicht Vertragspartner ist. Der Kunde wird so allein gelassen.


Verträge unwirksam? - Staatliche Zulassung erforderlich!

Viele dieser Verträge sind jedoch von Anfang an unwirksam. Der Aufbau der Coachings und Mentorings führt dazu, dass der Anbieter eine staatliche Zulassung benötigt, um diese anbieten zu dürfen. Verfügt der Anbieter über eine solche Zulassung nicht, sind die Verträge von Anfang an unwirksam. Die Digistore24 GmbH besitzt eine entsprechende Zulassung nicht. Auch die Coaches verfügen in der Regel über die erforderliche Zulassung nicht. Es kommt daher in vielen Fällen gar nicht auf das Widerrufsrecht an. Denn wenn der Vertrag von Anfang an nichtig ist, dann muss auch der Preis nicht bezahlt werden.


Widerrufsrecht - erloschen?

Wenn Kunden versuchen, den Vertrag zu widerrufen, behauptet Digistore24, dass das Widerrufsrecht erloschen sei bzw. der Kunde beim Abschluss des Vertrages auf das Widerrufsrecht "verzichtet" habe. Digistore24 beruft sich dabei auf eine sog. "Checkbox" ihrer Bestellseiten:


Diese Checkbox ist jedoch in den meisten Fällen unwirksam. Das hat mehrere Gründe:

1. Keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung

Damit das Widerrufsrecht eines Verbrauchers aufgrund einer solchen "Checkbox" erlöschen kann, muss er dafür zuvor erst einmal ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden sein. Die Widerrufsbelehrungen in den AGB von Digistore24 sind jedoch unwirksam. Zum einen sind die Widerrufsbelehrungen in den AGB von Digistore24 versteckt, was bereits an sich unzulässig ist. Zum anderen erteilt Digistore24 in seinen AGB einfach alle Widerrufsbelehrungen zu allen möglichen verschiedenen Vertragsarten. Dem Verbraucher ist jedoch genau diejenige Widerrufsbelehrung zu erteilen, die für seinen Vertrag gilt. Das tut Digistore24 nicht.

2. Kein digitales Produkt

Die von Digistore24 verwendete "Checkbox" gilt außerdem nur für sogenannte digitale Produkte (siehe § 356 Abs. 5 BGB). Bei den meisten Coachings und Mentorings handelt es sich jedoch nicht um rein digitale Produkte. Ein digitales Produkt würde nur vorliegen, wenn das Coaching aus einem reinen Videokurs bestehen würde. Da die meisten Dienstleistungen zusätzlich jedoch auch noch Live-Calls und einen indivduellen Support beinhalten, haben die Verträge also gemischte Inhalte und sind keine digitalen Produkte. Ein "Verzicht" auf das Widerrufsrecht, wie Digistore24 es durch seine "Checkbox" zu erreichen versucht, ist also gar nicht möglich.

Zum Thema "Widerruf von Coaching- und Mentoring-Verträgen" finden Sie weitere Informationen hier.

3. Keine vollständige Erfüllung

Darüber hinaus kann das Widerrufsrecht bei Dienstleistungen nur dann nach § 356 Abs. 4 Nr. 1 BGB erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde. Da die Coaching-Verträge meist eine feste Laufzeit besitzen, kann also während der Laufzeit in der Regel der Widerruf erklärt werden. Erst, nachdem das Coaching vollständig abgeschlossen wurde, ist ein Widerruf möglicherweise nicht mehr möglich. Auch an dieser Stelle wäre für das Erlöschen des Widerrufsrechts aber erforderlich, dass der Kunde zuvor ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt worden wäre, was in der Regel nicht der Fall ist. Häufig können die Verträge daher selbst nach Abschluss des Coachings noch widerrufen werden.


Was tun? - Anwalt hilft!

Erfahrungsgemäß stellt sich Digistore24 gegenüber seinen Kunden quer. Auf Widerrufe und sonstige Erklärungen wird nicht eingegangen sondern vom Support mit standardisierten Ablehnungsnachrichten reagiert. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts kann Ihnen daher dabei helfen, sich von den Verträgen zu lösen und bereits gezahlte Raten von Digistore24 zurückzuerhalten.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Coaching- oder Mentoring-Vertrag? Wollen Sie wissen, ob Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht oder ob Ihr Vertrag möglicherweise unwirksam ist? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche und kostenlose Ersteinschätzung. Ich helfe Ihnen dann gerne weiter.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/coaching-gesch%c3%a4ft-erfolg-2738523/

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