Digital Finance GmbH bzw. Digital Fairnance GmbH: BaFin ermittelt gegen Festgeldportale

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Die Deutsche Finanzaufsicht (BaFin) führt Ermittlungen gegen die Betreiber der Websites zinsdirekt.com, meineabsicherung.com, easy-sparen.com und sparen-leichtgemacht.com durch. Die BaFin warnt vor Angeboten von Digital Finance GmbH bzw. Digital Fairnance GmbH, die ohne die erforderliche Erlaubnis Festgeldverträge und andere Finanzdienstleistungen anbieten. Diese Unternehmen stehen auch in Verbindung mit Finance Agency Marketing und werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, muss eine Erlaubnis der BaFin vorweisen können, wobei die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter zur Vorsicht bei Geldanlagen im Internet raten. Opfer der genannten Unternehmen sollten sich an die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen in Berlin wenden.

Ermittlungen der BaFin

Die Deutsche Finanzaufsicht (BaFin) ermittelt gegen die Betreiber der Websites zinsdirekt.com, meineabsicherung.com, easy-sparen.com und sparen-leichtgemacht.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Digital Finance GmbH bzw. der Digital Fairnance GmbH. Nach Erkenntnissen der BaFin, die heute auf der homepage veröffentlicht wurden, bieten die Unternehmen ohne Erlaubnis den Abschluss von Festgeldverträgen an. Über die Websites zinsdirekt.com, meineabsicherung.com, easy-sparen.com und sparen-leichtgemacht.com werden laut den Ermittlungen ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen angeboten. Weder eine Digital Finance GmbH noch eine Digital Fairnance GmbH werden von der BaFin beaufsichtigt. Die Unternehmen treten auch als Finance Agency Marketing in Erscheinung.

Erlaubnis erforderlich

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Vorsicht geboten

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Wen auch Sie Opfer der benannten Unternehmen geworden sind, wenden Sie sich vertrauensvoll an die Kanzlei DR. STORCH & Kollegen in Berlin.



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