Digital Services Act - Digitale Dienste Gesetz

  • 1 Minuten Lesezeit

Mit dem Digital Services Act (DSA) und dem Digital Markets Act (DMA) entsteht ein neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. 

Seit dem 20.12.2023 liegt das Digitale Dienste Gesetz im Entwurf vor. 

Der Bundestag hat am 18.01.2024 erstmals über diesen beraten. Es soll den Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene umsetzen, der ab dem 17.02.2024 gilt. Es wurde nach der Beratung in den federführenden Ausschuss überwiesen.

 Der DSA regelt Sorgfaltspflichten für Online-Dienste (Vermittlungsdienste, Hosting und Online-Plattformen) im „Kampf gegen Desinformation und Hassrede“ im Internet. Das Digitale-Dienste-Gesetz  regelt insbesondere Zuständigkeiten der Behörden in Deutschland.

Der DSA regelt auch die Haftung von Vermittlungsdiensten, Melde- und Berichtspflichten, Transparenzpflichten, das Vorgehen gegen illegale Inhalte und den Minderjährigenschutz mit dem Ziel,  Grundregeln für das Marktverhalten von digitalen Dienstanbietern zu schaffen und Verbraucher:innen Rechtsschutzmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Zuständig soll die Bundesnetzagentur sein. Diese soll eng mit den Aufsichtsbehörden in Brüssel und anderen EU-Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Ergänzend sollen Sonderzuständigkeiten für die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz, für nach den medienrechtlichen Bestimmungen der Länder benannte Stellen sowie für den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden. 

Der Digital Markets Act  soll verhindern, dass die Unternehmen den Wettbewerb beeinflussen, etwa indem sie Suchmaschinenergebnisse steuern und Verbraucher:innen so nur bestimmte Produkte anbieten. Er gilt damit insbesondere für Großkonzerne wie Amazon, Meta, Byte Dance (TikTok), Alphabet (Google), Apple und Microsoft 

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der Umsetzung des DSA, der DSGVO, des Digital Markets Acts, des Data Acts, und der KI-Verordnung, in Ihrem Unternehmen.

 

Foto(s): pexels.com

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stefan Schimkat

Beiträge zum Thema