Digitaler Nachlass – Ordnung tut Not!

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Sie unterhalten E-Mail-Accounts, pflegen Kontakte mit Hilfe von sozialen Netzwerken, nutzen Messenger-Dienste, telefonieren mobil, betreiben eigene Websites und Blogs, erledigen Bankgeschäfte online, kaufen in Online-Shops ein, zahlen über Zahlungsdienstleister, speichern vielfältige Daten auf dem eigenen Rechner und lagern Daten bei Cloud-Anbietern aus. Die Nutzung derartiger Geräte und Angebote ist seit Jahren ganz selbstverständlich. So überrascht es nicht, dass viele Nachlässe längst auch Aktiva und Passiva aus der digitalen Welt umfassen. Für dieses Phänomen etabliert sich der Begriff „digitaler Nachlass“. Die Bezeichnung soll illustrieren, dass ein Nachlass u. a. elektronische Daten des Erblassers und eine Gesamtheit unterschiedlicher Rechtsverhältnisse des Erblassers einschließen kann, die informationstechnische Systeme berühren. Das Erbrecht sieht keine besonderen Bestimmungen für den „digitalen Nachlass“ vor.

Was bedeutet dies für den Nutzer der genannten Medien?

Notieren Sie von jedem von Ihnen genutzten elektronischen Vertragspartner die Zugangsdaten incl. des jeweiligen Passwortes, entweder auf Papier oder einem USB-Stick. Verwahren Sie diesen an einem sicheren Ort, jedoch nicht in einem Testament, da die Änderung der Passwörter jederzeit möglich sein sollte. Wichtig ist es auch, einen Bevollmächtigten zu benennen, der im Ernstfall Zugriff hat und ggf. Verträge kündigen kann. Da die Betreiber der Internetdienste und der sozialen Netzwerke ihren Sitz oftmals im Ausland haben (Facebook, Google, Amazon), ist hier auch die internationale Rechtslage zu berücksichtigen.

Für weitere Informationen und Handlungsoptionen rufen Sie einfach an und vereinbaren einen Termin!


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