Digitaler Rechtsschutz: Wie Unternehmen sich gegen negative Bewertungen und Verleumdung im Netz wehren können
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Warum sind digitale Angriffe so gefährlich?
Im digitalen Raum haben negative Bewertungen und falsche Behauptungen eine enorme Reichweite. Während früher Kritik bestenfalls in einer Fachzeitschrift oder am Stammtisch geäußert wurde, kann heute jeder innerhalb von Sekunden eine schlechte Bewertung oder abfällige Bemerkung veröffentlichen – sichtbar für tausende potenzielle Kunden, Geschäftspartner und Investoren.
Ein besonders sensibler Bereich: Arbeitgeberbewertungen. Plattformen wie Kununu oder Glassdoor ermöglichen es Arbeitnehmern, ihre Erfahrungen öffentlich zu teilen. Doch was, wenn eine Bewertung nicht der Wahrheit entspricht oder sogar gezielt zum Schaden des Unternehmens veröffentlicht wurde?
Welche rechtlichen Möglichkeiten haben Unternehmen?
🔹 1. Unterscheidung: Meinungsäußerung oder falsche Tatsachenbehauptung?
Der erste Schritt ist die Einordnung der Äußerung:
• Tatsachenbehauptung: Eine Aussage, die objektiv überprüfbar ist (z. B. „Der Arbeitgeber zahlt Löhne nicht pünktlich“). Wenn sie falsch ist, kann sie unter Umständen gelöscht werden.
• Meinungsäußerung: Subjektive Bewertungen („Ich finde den Service schlecht“) sind grundsätzlich zulässig – außer sie überschreiten die Grenze zur Schmähkritik oder Beleidigung.
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied etwa, dass eine unrichtige Behauptung über verspätete Gehaltszahlungen die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens gefährden kann – und damit eine Rechtsverletzung darstellt.
🔹 2. Meldeverfahren bei Plattformen nutzen
Viele Plattformen wie Google, Facebook oder Kununu haben Meldeverfahren für rechtswidrige Inhalte. Betroffene Unternehmen sollten dies als ersten Schritt nutzen, um eine Löschung zu beantragen.
Achtung: Plattformen sind oft zurückhaltend mit Löschungen, insbesondere bei Meinungsäußerungen. Daher sollte die Begründung gut vorbereitet sein.
🔹 3. Anspruch auf Unterlassung oder Löschung durchsetzen
Wenn die Plattform nicht reagiert oder die Bewertung bestehen bleibt, gibt es zivilrechtliche Möglichkeiten, um eine Löschung zu erzwingen:
- Direkte Klage gegen die Person, die die Äußerung getätigt hat (wenn bekannt)
- Ansprüche gegen die Plattform selbst, wenn sie trotz Kenntnis nicht löscht
- Notfalls gerichtliches Vorgehen, um an die Daten des Verfassers zu gelangen
Durch neue gesetzliche Regelungen (TTDSG) können Plattformen mittlerweile verpflichtet werden, die Identität anonymer Verfasser offenzulegen – ein wichtiger Fortschritt für Betroffene.
🔹 4. Rufschädigung durch Fake-Bewertungen: Wettbewerbsrecht als Waffe
Nicht selten stammen negative Bewertungen von Mitbewerbern, die gezielt das Image eines Unternehmens schädigen wollen. Hier greift das Wettbewerbsrecht: Unternehmen können gegen solche Täuschungen rechtlich vorgehen und auf Unterlassung klagen.
Erfolgversprechende Praxis-Tipps für Unternehmen
✔ Sofort reagieren – Unternehmen sollten negative Bewertungen nicht einfach hinnehmen, sondern aktiv werden.
✔ Konstruktiv antworten – Eine sachliche Reaktion auf eine Bewertung kann deren Wirkung abmildern.
✔ Plattform-Meldeverfahren ausschöpfen – Viele Äußerungen lassen sich bereits hier entfernen.
✔ Rechtliche Schritte prüfen – Bei schweren Angriffen oder rufschädigenden Fake-Bewertungen kann sich juristisches Vorgehen lohnen.
Fazit: Unternehmen sind dem digitalen Pranger nicht schutzlos ausgeliefert
Ob Fake-Bewertungen, falsche Behauptungen oder gezielte Diffamierung – das Internet kann für Unternehmen ein gefährlicher Ort sein. Doch es gibt wirksame rechtliche Mittel, um sich dagegen zu wehren.
In der Podcast-Folge von TWW Law erfährst du mehr über konkrete Fälle und wie sich Unternehmen erfolgreich gegen digitale Angriffe schützen können.
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