DOBA-Fonds MTC München und Berlin, Landgerichtsurteil rechtskräftig - Schadensersatz für Anleger

  • 1 Minuten Lesezeit

Bremen, 23.03.2011. Am 20. April 2010 hatte das Landgericht München I einem Kläger aus Erlenbach am Main Schadensersatz zugesprochen. Er hatte sich mit 60.000,00 DM an der DOBA Grund Beteiligungs GmbH & Co. Objekte MTC München und Berlin, Rhinstr. 100 KG, beteiligt. Dieses Urteil (28 O 12912/09) ist jetzt rechtskräftig geworden, da die Beklagten, die Gründungskommanditisten BBL Bau und Bauland GmbH und DOBA Grund Beteiligungs GmbH, die Berufung nach entsprechenden Hinweisen des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München zurückgenommen haben.

Das Landgericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass der Fondsprospekt irreführende Angaben enthalte. Insbesondere die Erläuterungen zur Ermittlung des Kaufpreises seien für Anleger nicht verständlich. In einem weiteren Verfahren, das vom 8. Zivilsenats des Oberlandesgericht München verhandelt wird, hat dieser Senat aktuell angekündigt, die Berufung der Beklagten Gründungskommanditistinnen durch Beschluss zurückzuweisen, da die Berufung keine Aussicht auf Erfolg biete.

Anleger des MTC Fonds haben daher sehr gute rechtliche Argumente und Chancen auf Schadensersatz. Wer noch Schadensersatzansprüche verfolgen möchte, sollte allerdings zeitnah tätig werden, denn diese Ansprüche verjähren zum Jahresende 2011. „Dies gilt im Übrigen", so Fachanwältin Dr. Petra Brockmann von hrp, „für alle Beteiligungen des grauen Kapitalmarkts, die vor 2002 abgeschlossen worden sind." Hrp empfiehlt daher allen Anlegern, noch in diesem Jahr aktiv zu werden und ihre Ansprüche rechtlich prüfen zu lassen.

Dr. Petra Brockmann

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

Marcusallee 38

28359 Bremen

Tel.: +49 421 24 685-0

Fax : +49 421 24 685-11

info@hahn-rechtsanwälte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de

Zum Kanzleiprofil:

Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den „häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich Kapitalanleger.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann

Beiträge zum Thema