Doch länger nachehelicher Unterhalt?

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Ab voraussichtlich 01.04.13 wird es eine Neuregelung zum nachehelichen Unterhalt geben: Nach der Unterhaltsrechtsreform 2008 war es so, dass auch bei langen Ehen der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehepartners zeitlich befristet werden konnte. Künftig soll sich dies ändern. Die Dauer der Ehe soll als weiterer Billigkeitsmaßstab bei der Bemessung von Unterhaltsansprüchen in § 1578 b Abs. 1 Satz 2 BGB aufgenommen werden. Grund ist, dass gerade Frauen von einem Wegfall des Unterhalts nach einigen Jahren besonders hart getroffen werden. Viele haben sich während einer langen Ehe darauf eingestellt, dass ihr Unterhalt gesichert ist.


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