Drastische Beitragserhöhungen in der PKV: Ist ein Wechsel der Krankenversicherung sinnvoll?

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Die private Krankenversicherung klingt für viele Menschen verlockend, ist sie in den Augen der meisten doch ein Garant für bessere Leistungen und je nach Tarif auch in jungen Jahren eher preisgünstig. Mit der Zeit steigen aber die Beiträge, und so wird die PKV für Versicherte schnell zur finanziellen Belastung. Das gilt besonders für Menschen ab 55 Jahren oder spätestens, wenn das Rentenalter erreicht ist. 

Beitragserhöhungen PKV: Kostenfalle?

Die jährlichen Beitragserhöhungen in der PKV sind für viele sowieso schon schmerzhaft genug, denn teilweise können diese drastisch ausfallen. Hinzu kommt aktuell die Belastung des Gesundheitswesens durch Corona und auch die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Diese Faktoren treiben die Kosten für die PKV weiter in die Höhe, wodurch diese schnell zur Kostenfalle werden kann. 

PKV-Beitragserhöhungen: Wechsel zur GKV so gut wie unmöglich

Die logische Konsequenz für privat Versicherte wäre, sich von der finanziellen Last zu befreien und zur günstigeren Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu wechseln. Denn hier richten sich die Beiträge – anders als bei der PKV – nach dem Einkommen. In Sachen Wechsel macht der Gesetzgeber jedoch einen Strich durch die Rechnung: Damit PKV-Versicherte sich nicht die »Rosinen herauspicken« können, dürfen Menschen höheren Alters nicht einfach so in die GKV wechseln. Diesen Punkt bedenken die meisten, die sich privat versichern möchten, beim Abschluss der PKV nicht. Wenn überhaupt möglich, ist der Wechsel zur GKV generell mit großen Hürden verbunden. 

PKV-Wechsel zu einem anderen Anbieter?

Was also tun? Für viele privat Krankenversicherte stellt sich die Frage, ob vielleicht ein Wechsel zu einem anderen Anbieter möglich und sinnvoll wäre. Bei den PKVs gibt es durchaus große Unterschiede, was die Tarife und auch die jährlichen Beitragserhöhungen betrifft. So hat beispielsweise die AXA-Versicherung einen Tarif gar um etwa 50 Prozent für 2017 verteuert, während andere Versicherer ihre Beiträge für das Jahr konstant hielten.  

Achtung: Alterungsrückstellung geht verloren

Nun ist es aber so, dass die meisten Versicherten in ihren PKV-Verträgen »gefangen« sind. Denn bei einem Wechsel des Anbieters geht die sogenannte Alterungsrückstellung, auch Altersrückstellung genannt, verloren. Mit dieser Rückstellung legen privat Krankenversicherte einen Teil ihrer monatlichen Versicherungsbeiträge automatisch für das Alter zurück. Wechselt man den Anbieter, hat man in der Regel keinen Anspruch, diesen Betrag mitzunehmen. 

Hoffnung für PKV-Versicherte

Daher bleibt privat Krankenversicherten oft nichts anderes übrig, als bei dem Anbieter zu bleiben, bei dem man die Versicherung abgeschlossen hat. Aber hier ist noch nicht alle Hoffnung verloren, denn es gibt Möglichkeiten, sich finanziell zu entlasten. Beispielsweise kann man einen Tarifwechsel beim Anbieter vornehmen – hier kann man die Alterungsrückstellung in den meisten Fällen mitnehmen. 

Überprüfung: Waren PKV-Beitragserhöhungen rechtens?

Eine weitere Möglichkeit ist die gerichtliche Überprüfung der Beitragserhöhungen der letzten Jahre. Prämienerhöhungen werden erst wirksam, wenn der oder die Versicherte eine Mitteilung über die maßgeblichen Gründe erhalten hat. Genau an dieser Stelle haben viele Versicherer aber nicht die nötige Sorgfalt walten lassen. Oft verweisen sie in ihren Schreiben nur auf die jeweiligen Gesetze oder “gestiegene Allgemeinkosten“, ohne dass dies weiter erläutert wird. Dadurch ist es für die Versicherten aber nicht möglich, die Zulässigkeit der PKV-Tariferhöhung zu überprüfen. Unterm Strich heißt das, dass die Beitragserhöhung nicht wirksam ist. 

Zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern

Privat Versicherte können also die Beitragserhöhung anfechten und den Tarif rückwirkend auf den ursprünglichen Betrag setzen lassen. Das bedeutet, dass der Versicherte die zu viel gezahlten Beiträge samt Zinsen zurückerhält – und das ist für die letzten 10 Jahre möglich. Viele Versicherte befürchten jedoch, nach der Rückforderung von der Versicherung rausgeschmissen zu werden. Aber keine Angst: Der Versicherungsvertrag bleibt auch bei einer Klage bestehen. Kein Versicherter wird seine Versicherung verlieren oder Gefahr laufen, wegen der Rückforderung gekündigt zu werden. 

Hohe Rückforderungsbeträge möglich

Wir von der BRR Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing haben bereits Tausende von PKV-Erhöhungsschreiben geprüft und festgestellt, dass fast alle fehlerhaft sind. Egal ob AXA, Barmenia, ARAG, Allianz oder DKV – fast alle Versicherungen sind betroffen. Im Durchschnitt beläuft sich der Rückforderungsbetrag in unseren Verfahren auf 5.000 bis 12.000 Euro.  

Handeln Sie jetzt!

Sind Sie privat krankenversichert und möchten die PKV-Beitragserhöhungen der letzten Jahre überprüfen? Dann können Sie dies ganz einfach und kostenlos auf www.baumeister-rosing.de/private-krankenversicherung/ tun. Sie können uns auch telefonisch erreichen unter 030/22 01 23 80, montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr. Wir machen uns für Sie stark! 



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