Drogenkonsum – ist der Führerschein auf Probe gefährdet?

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Bei Inhabern des Führerscheins auf Probe stellt sich nach einem festgestellten Drogenkonsum die Frage, welche Maßnahmen seitens der Behörde zu erwarten sind.

Soweit der festgestellte Wert mindestens 1,0 ng/ml beträgt, wird von der Bußgeldbehörde ein Bußgeldbescheid verfügt. Dieser beinhaltet ein Bußgeld über 500 Euro zuzüglich Kosten der Blutuntersuchung zuzüglich Gebühren, verbunden mit 2 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.

Die Führerscheinstelle wird ebenfalls informiert. Diese überprüft die Fahreignung. Maßgeblich sind die genauen Blutwerte, die aus der Probe hervorgehen: THC (aktiv), THC-COOH und auch THC-OH. Als Inhaber eines Führerscheins auf Probe wird ein besonderes Aufbauseminar gem. § 2a Abs. 2 Nr. 1 StVG /§ 34 FeV angeordnet. Gleichzeitig wird der Betroffene darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnis zu entziehen sei, wenn man am angeordneten Seminar nicht innerhalb der gesetzten Frist teilnimmt (§ 2a Abs. 3 StVG).

Der Verstoß führt auch zu einer Verlängerung der Probezeit auf insgesamt vier Jahre.

Dessen ungeachtet versuchen manche Behörden auch, sofort die Fahrerlaubnis zu entziehen. Gelegentlicher THC-Konsum wird nur dann geduldet, wenn das sogenannte Trennvermögen zum Straßenverkehr besteht. Sofern die Behörde von einmaligem Konsum ausgeht, wird in der Regel ein ärztliches Gutachten zur Klärung der Konsumform angeordnet.

Als Betroffener sollten Sie daher frühzeitig den Rat eines im Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalts einholen.

Der Autor des Rechtstipps, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht und Strafrecht Christian Steffgen, hat sich auf das Fahrerlaubnis- und Bußgeldrecht im Verkehrsrecht spezialisiert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihm das Zertifikat Q für besondere Bemühungen in der Fortbildung verliehen.


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