Drogenkonsum vor der Arbeit – Grund für eine Kündigung?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin.


Ein Pilot von British Airways hat am Abend vor seinem Flug auf einer exzessiven Feier Kokain genommen. Die Airline erfuhr davon und verbot ihm, das Flugzeug zu betreten. Sie ordnete für ihn einen Drogentest an und kündigte ihm, als dieser positiv ausfiel, fristlos. Darüber berichtet das Nachrichtenportal Business Insider am 28.09.2023. Der Kündigungsexperte Anwalt Bredereck zeigt anhand dieses Beispiels, wann Arbeitnehmer in der Bundesrepublik bei Drogenkonsum vor Arbeitsbeginn mit einer Kündigung rechnen müssen:


Der Fall zeigt, dass in bestimmten Branchen auch Verfehlungen außerhalb der Arbeitszeit zu einer Kündigung führen können. Grundsätzlich gilt: Je stärker das Interesse des Arbeitgebers, dass der Arbeitnehmer ein bestimmtes Verhalten außerhalb seiner Arbeitszeit unterlässt, desto eher darf er dieses Verhalten, falls es vorkommt, als Grundlage für eine verhaltensbedingte ordentliche oder fristlose Kündigung nehmen.


Eine Fluggesellschaft hat höchstes Interesse daran, dass ihre Piloten den Dienst voll leistungsfähig antreten und dass sie ihre Sinne während des Fluges unbeeinflusst von Betäubungsmitteln einsetzen können. Der Pilot ist verantwortlich für die Sicherheit der Passagiere und für Millionenwerte des Arbeitgebers. Eine Unachtsamkeit kann verheerende Folgen haben.


Aufgrund dieser besonderen Umstände reicht die abstrakte Gefahr, die von einem unter Drogeneinfluss stehenden Piloten ausgeht, regelmäßig aus, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Eine konkrete Gefährdung, etwa weil der Pilot Instrumente falsch bedient hat, muss nicht vorgelegen haben. Hätte der Pilot den Flug angetreten und dabei Fehler begangen, wäre eine fristlose Kündigung erst recht wirksam.


Hat der Arbeitgeber dagegen ein geringeres Interesse am außerdienstlichen Verhalten, sinkt dementsprechend seine Möglichkeit, deshalb zu kündigen. Kommt beispielsweise ein Sachbearbeiter unter dem Resteinfluss von Drogen zur Arbeit, und fällt das nicht auf, dann wird das für eine Kündigung nicht ausreichen. Im Verhältnis zum Piloten ist der Schaden, den jener unter Umständen verursachen könnte, verhältnismäßig gering. Strenger wird man wiederum bei Schulbus- und Bahnfahrern sein müssen, da auch dort, wie beim Piloten, eine Unachtsamkeit zu Personenschaden und schwerem Sachschaden führen kann.


Was aber, wenn der Pilot seinen Arbeitgeber vor dem Flug auf seinen Drogenkonsum hingewiesen hätte und damit vor der abstrakten Gefahr, die von ihm auf dem Flug ausgegangen wäre, gewarnt hätte? In dem Fall wäre eine fristlose Kündigung wohl nicht rechtens gewesen. Wohl aber wäre der Arbeitnehmer verpflichtet gewesen, sich ärztlich prüfen zu lassen, und er hätte wohl auch, wie in dem von Business Insider berichteten Fall, an einem Rehabilitationsprogramm teilnehmen müssen. Hätte sich der Pilot allerdings diesen Maßnahmen verweigert, hätte die Airline ihm unter Umständen personenbedingt kündigen dürfen, da dies auf eine grundsätzlich fehlende Eignung zum Beruf des Piloten hindeuten könnte.


Fachanwaltstipps für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Falls Sie in einem Beruf mit hohen Sicherheitsanforderungen arbeiten, müssen Sie in Ihrem Freizeitverhalten im Verhältnis zu anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Einschränkungen hinnehmen. Ein Verhalten, das bei Bürotätigkeiten regelmäßig nicht kündigungsrelevant wäre, etwa wenn man am Vorabend des Dienstbeginns auf einer Party Drogen nimmt und den Bürodienst am Morgen antritt, kann bei einem Busfahrer oder einer Pilotin zu einer Kündigung führen.


Ungeachtet dessen riskieren Mitarbeiter von Arbeitgebern, denen ein vertrauensvolles Ansehen besonders wichtig ist, die Kündigung, wenn ihr Drogenkonsum öffentlich wird, etwa durch ein Foto in der Boulevardpresse oder einem Post in den Sozialen Medien, sofern sie dort als Mitarbeiter jenes Arbeitgebers erkennbar sind.


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