Drohende Überschuldung bei Greensill Bank AG? Was Kunden, insbesondere Kommunen, nun beachten müssen

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) hat am 03.03.2021 u.a. ein Zahlungs- und Veräußerungsverbot erlassen. Zudem ist es der Bank untersagt Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bank bestimmt sind. 

Welche Maßnahmen wurden erlassen?

Nach Angaben der BaFin mussten die Maßnahmen angeordnet werden, um die Vermögenswerte der Bank für ein geordnetes Verfahren sicherzustellen. In der Pressemitteilung der BaFin heißt es zudem: „Die BaFin hat in einer forensischen Sonderprüfung festgestellt, dass die Greensill Bank AG nicht in der Lage ist, den Nachweis über die Existenz von bilanzierten Forderungen zu erbringen, die sie von der GFG Alliance Group gekauft hat.

Ein Sonderbeauftragter wurde von der Aufsichtsbehörde bereits eingesetzt.

Was bedeuten die Maßnahmen für Kunden?

Sollte die Bank nicht in der Lage sein  Guthaben zurückzuzahlen, können zahlreiche Kunden auf die Einlagensicherung hoffen.

Einlagen, also beispielsweise Sparguthaben, sind durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt. Die Entschädigung setzt allerdings voraus, dass die BaFin den sogenannten „Entschädigungsfall" feststellt.

Grundsätzlich ist der Entschädigungsanspruch auf 100.000,00 € pro Person und pro Kreditinstitut begrenzt. Eine Erhöhung des Entschädigungsbetrags auf maximal 500.000,00 € ist möglich, allerdings nur unter bestimmten  Voraussetzungen. 

Darüber hinaus gehört die Greensill Bank AG dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. (EFS) an. Dieser Fonds schützt Kunden vor Einlagenverlusten über die gesetzlichen Deckelungen hinaus.

Nicht entschädigungsberechtigt sind u.a. Kommunen, institutionelle Investoren, Banken etc. Diese müssen ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen lassen.

Was müssen Kunden beachten?

Kunden sollten zunächst prüfen (lassen), ob ihre Einlagen etc. von der Einlagensicherung erfasst werden. Unterfallen die Guthaben der Einlagensicherung, können diese Kunden abwarten, ob die BaFin den Entschädigungsfall feststellt. In diesem Fall werden die zu entschädigenden Kunden unmittelbar über die Entschädigung informiert. 

Alle anderen Kunden sollten sich im Bedarfsfall rechtlich beraten lassen. Da strafrechtlich relevante Handlungen nicht ausgeschlossen werden können, besteht zudem die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen durchzusetzen. 

Gerade Kommunen sollten Ansprüche gegen den testierenden Wirtschaftsprüfer prüfen lassen.

Anleger der emittierten Schuldverschreibungen sollten schon jetzt ihre Interessen bündeln.

Auch einige Unternehmen und deren Zulieferer könnte eine Insolvenz der Greensill Bank AG beschäftigen. Die Bank wurde mitunter in den Rechnungsvorgang eingeschaltet. Die Rechnung des Lieferanten wurde – so das Geschäftsmodell der Bank – früher bezahlt. Die gesamte Rechnungssumme ohne Abzug eines Rabatts wurde von Greensill sodann von dem eigenen Kunden verlangt. Damit stellte der Rabatt eine Einnahme der Bank dar. 

Nach Angaben des Handelsblatts hat die Bank auch Forderungen in Wertpapiere verbrieft und diese Investoren angeboten. 

Hintergründe

Vielen Privatkunden wird das Geldhaus durch den Einlagenbroker „Weltsparen" bekannt sein, der nach eigenen Angaben hunderte Millionen an Einlagen der Greensill zugeführt hat. Auch die Plattform „Zinspilot" hatte das Bankhaus auf ihrer Seite geführt.

Die Bilanzsummer der in Bremen ansässige Greensill Bank AG betrug im Jahr 2020 rund 4,5 Milliarden Euro. 

Die BaFin hat nach Angaben des Handelsblatts eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bremen erstattet und soll dem Vorstand „unrichtige Bilanzierung" vorwerfen. 

Die Greensell Bank AG hat gegenüber Kunden Verbindlichkeiten in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro, so der Stand zum Ende des Geschäftsjahres 2019.

Wer sind wir?

Seit über zwölf Jahren vertritt Rechtsanwalt Sascha Borowski (Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Partner der Kanzlei Buchalik Brömmekamp, erfolgreich Bankkunden und Anleger.

Die Kanzlei Buchalik Brömmekamp zählt zu den markführenden Insolvenz- und Sanierungsberatern und wurde vielfach, so u.a. vom FOCUS zur TOP Wirtschaftskanzlei im Bereich Insolvenz & Sanierung ausgezeichnet.




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