DSGVO-Abmahnungen: Informationspflichten, SSL-Protokolle und Social Media

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Grund einer DSGVO-Abmahnung?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Die DSGVO beinhaltet viele Regelungen, die zudem recht komplex sind. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Abmahngründen. Drei davon werden immer wieder aufgegriffen: die Nichteinhaltung der Informationspflichten, fehlende SSL-Protokolle sowie eine falsche Einbindung von Social Media.“

1. Informationspflichten

Derjenige, der Daten verarbeitet, muss gem. Art. 13 DSGVO den Betroffenen darüber aufklären, welche Rechtsgrundlage die Verarbeitung hat, warum die Daten gespeichert werden und wie lange.

2. SSL-Protokolle

SSL-Protokolle sollen sensible Daten verschlüsseln, damit sie beim Surfen nicht von anderen abgefangen werden können. Die Verantwortlichen der Webseite müssen Maßnahmen ergreifen, die auf dem aktuellen Stand der Technik sind (Art. 25 und 32 DSGVO). 

3. Social Media-Einbindung

Bei Social Media-Einbettungen wie dem Facebook-Like-Button werden Daten übertragen, ohne dass der Betroffene das weiß oder verhindern kann. Das geschieht durch das bloße Öffnen der Webseite. Zu einer Verarbeitung der Nutzerdaten braucht der Verantwortliche aber eine Einwilligung des Nutzers. Daher haben sich die 2-Klick-Lösung und die Shariff-Lösung etabliert, die eine Einwicklung einholen, bevor die IP-Adresse übertragen wird bzw. diese gar nicht übermitteln.

Was ist bei einer DSGVO-Abmahnung zu tun?

Grundsätzlich ist bei DSGVO-Abmahnungen dasselbe zu tun wie bei „normalen“ Abmahnungen. Es sollte ein vorschnelles Handeln genauso vermieden werden wie das Ignorieren der Abmahnung. Diese muss ernst genommen und auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Dabei sollten unbedingt die Fristen gewahrt werden. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung, ohne dass diese von einem Anwalt überprüft wurde!

Lesen Sie gerne den kompletten Artikel unter: https://www.legalsmart.de/blog/dsgvo-abmahnung-informationspflichten-ssl-protokolle-social-media/.

Bei Fragen zu der Thematik rund um den Umgang mit DSGVO-Abmahnungen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren. Wir bieten Ihnen eine fachgerechte Beratung und arbeiten zielorientiert an einer Lösung für Sie.


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