DSGVO-Datenschutzverstoß bei Buchbinder – Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz der Kunden

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Man kann derzeit der Presse entnehmen, dass es anscheinend ein großes „Datenleck“ bei dem Autovermieter Buchbinder gegeben hat. Betroffen seien insoweit Millionen von Kundendaten: Mehrere Terabyte an Daten seien über das Internet öffentlich zugänglich gewesen zu sein.

Besonders brisant ist vorliegend, dass nicht nur personenbezogene Daten von Mietern, wie Name und Anschrift, sondern auch sensiblere Daten, wie Geburtsdaten, mittelbar Zahlungsdaten und Berichte und Angaben zu etwaigen Unfällen betroffen sind.

Wir klären nun, was Sie als – vermeintlich – betroffener Kunde unternehmen können, um Ihre Rechte zu sichern.

Waren Sie in den letzten 15 Jahren Kunde einer der folgenden Firmen, so sollten Sie unbedingt weiterlesen:

  • Autovermieter „Buchbinder“
  • Carpartner Nord GmbH
  • Charterline Fuhrpark Service GmbH

Welche Rechte können wir für Sie durchsetzen?

1. Auskunftsanspruch

Zunächst ist es sinnvoll, einen Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO geltend zu machen. Diese Auskunft wird regelmäßig binnen eines Monats erteilt und gibt insbesondere preis, welche konkreten Daten das Unternehmen gespeichert hat und/oder verarbeitet.

Wir kombinieren im vorliegenden Fall diese Anfrage zudem mit einer Aufforderung zur Stellungnahme hinsichtlich eines auf den Einzelfall bezogenen Datenschutzverstoßes.

2. Schadensersatzanspruch

Sofern Ihre Daten betroffen sind, ist unserer Meinung nach in jedem Fall ein Anspruch auf materiellen und/oder immateriellen Schadensersatz gem. Art. 82 DSGVO zu prüfen und bei Bestehen ein entsprechender Anspruch durchzusetzen. Ein solcher Anspruch kann vorliegend pro Betroffenen von 500,- Euro bis mehrere tausend Euro betragen.

3. Unterlassungsanspruch

Darüber hinaus prüfen wir in jedem Einzelfall, ob auch ein Unterlassungsanspruch aus §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB, aus Art. 79 DSGVO sowie aus Art. 17 DSGVO geltend gemacht werden kann, um im vorliegenden Kontext derartige Verstöße künftig zu verhindern.

Wenden Sie sich gerne direkt an mich und wir setzen Ihre Ansprüche kurzfristig und umfassend durch. 

In jedem Fall prüfen wir etwaige Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche, um diese von dem Verantwortlichen für Sie einzufordern.

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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