DSL versendet Löschungsbewilligungen nicht oder erheblich verspätet, Fachanwalt berät

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Verkäufer von Immobilien geraten durch DSL in Probleme

Offenbar bedingt durch die bekannten IT Problem im Bereich der Deutschen Bank, die die ehemaligen Töchterfirmen (jetzt noch Niederlassungen) Postbank und DSL Bank betreffen, versendet die DSL Bank derzeit Löschungsbewilligungen teils erst mit Monaten Verspätung.

Diese werden zur Abwicklungen von Immobilienverkäufen benötigt und verzögern so die Abwicklung erheblich, Dies bringt alle Beteiligten solcher Immobilienverkäufe in erhebliche Schwierigkeiten. Für die Verkäufer entstehen erhebliche Zinsschäden, ggfs weiter Mietkosten und es droht sogar der Rücktritt vom Kaufvertrag durch die Käufer.

Derzeit bearbeitet RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zahlreiche solche Verfahren, in denen die DSL auf die üblichen Anforderungen von Notaren, die Löschungsbewilligung samt treuhandauflage zu übersenden, einfach gar nicht reagiert.

Dabei ist klar, dass die Banken dazu aus § 1144 BGB heraus verpflichtet sind, dazu etwa BGH NJW 1991, 1953, 1954.

Kunden sollten sich dies nicht bieten lassen und ihre Ansprüche durchsetzen.

Beratung sinnvoll

RA Sebastian Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bearbeitet aktuell zahlreiche vergleichbare Fälle und hat die Ansprüche gegenüber der DSL Bank (einschließlich der aufgelaufenen Schäden).

Wenn auch Sie durch die DSL Bank geschädigt sind, bieten wir eine Prüfung Ihrer Ansprüche an. Die Ersteinschätzung erfolgt dabei kostenfrei und unverbindlich.

Für rechtsschutzversicherte Mandanten holen wir kostenfrei die Deckungszusage ihrer Versicherung ein.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

www.saleo-recht.de/lp-bankrecht


Foto(s): @SALEO


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