dtp Game Portfolio 2007 – Schadenersatz aufgrund fehlerhafter Laufzeitangabe (OLG Celle)

  • 2 Minuten Lesezeit

Der im Jahr 2007 von der UNITED INVESTORS & Cie. Emissionshaus GmbH aufgelegte geschlossene Gamesfonds lockte Anleger mit hohen Renditen und einer überschaubaren Laufzeit von maximal 5 Jahren. So war im Beteiligungsprospekt zu lesen:

„Die Planrechnung sieht insgesamt Ausschüttungen von voraussichtlich ca. 147 % der Einlage (inkl. Agio) über die Laufzeit bis maximal 31.12.2011 vor.“

Die geplanten Ausschüttungen und die vorgesehene Laufzeit wurden jedoch nicht ansatzweise eingehalten. In einem Schreiben der Fondsgesellschaft teilte diese Ihren Anlegern nun mit, dass „zukünftig keine Einnahmen mehr zu erwarten“ seien. In diesem Zusammenhang wurde zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens die Empfehlung für einen Beschluss zur Auflösung und Beendigung der Gesellschaft ausgesprochen.

Gehören auch Sie zu den rund 1.000 Anlegern, denen eine Beteiligung an dem Fonds als gewinnbringende Anlage und einem Anlagehorizont von maximal 5 Jahren empfohlen wurde? Unsere Mandantschaft wollte diese eindeutige Falschberatung nicht einfach akzeptieren und bat unsere Kanzlei daher um Gründung einer Anlegergemeinschaft.

Das Oberlandesgericht Celle hat zwischenzeitlich bei einem vergleichbaren Fonds im Zusammenhang mit der fehlerhaften Laufzeitangabe entschieden:

„Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.200 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz […] zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der Kommanditbeteiligung […] im Nennwert von 20.000 €.“

Das OLG Celle führt in den Entscheidungsgründen aus: 

„Weder sie selbst [die Bank] noch die Emittentin dieses Fonds haben in ausreichendem Maße klargestellt, dass die Laufzeit dieses Fonds die avisierten vier bis fünf Jahre um ein Vielfaches überschreiten können würde, ohne dass sich der Anleger von der Beteiligung trennen könnte. […] Im Rahmen der Beratung war ein Hinweis auf die Möglichkeit der nahezu beliebigen Laufzeitverlängerung geboten. Die Frage der Bindungsdauer steht bei jeder Kapitalanlage im Mittelpunkt. Sie ist zum einen für die persönliche Liquiditätsplanung jedes Anlegers von wesentlicher Bedeutung. Zum anderen nimmt die Prognostizierbarkeit des Erfolgs einer Anlage mit der Anlagedauer ebenso ab wie die Vergleichbarkeit mit alternativen Anlagemöglichkeiten.“

Keiner der von uns vertretenen Mandanten wurde von der Bank vor dem Beitritt in ausreichendem Maße über das tatsächlich mit dem Fonds einhergehende Risiko aufgeklärt. Dabei reicht es nach ständiger Rechtsprechung beispielsweise nicht aus, dass entsprechende Passagen in dem Prospekt zu finden sind, wenn der Berater diese zugleich mit Verweis auf die geprüfte Sicherheit des Fonds wieder relativiert.

Vor diesem Hintergrund laden wir Sie daher im Namen Ihrer Mitanleger herzlich ein, Teil der von unserer Mandantschaft gegründeten Interessengemeinschaft zu werden. In den meisten Fällen ist es uns im Einklang mit der bestehenden Rechtslage zwischenzeitlich gelungen, Zahlungsangebote von den Vermittlern für unsere Mandanten zu erzielen.

Wir empfehlen allen Anlegern sich über ihre Rechte zu informieren und wichtige Fristen nicht verstreichen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Johannes Bender

Beiträge zum Thema