Düsseldorfer Tabelle 2011 - Der Selbstbehalt ist erhöht

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Zum 1. Januar 2011 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

In der Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebenen und in Abstimmung mit anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag festgelegt. In der Tabelle sind Unterhaltsleitlinien, wie z.B. Regelsätze für den Kindesunterhalt, festgelegt.

Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Auch die Gerichte wenden die Tabelle jedoch an, nur in Ausnahme- und Einzelfällen wird von den Vorgaben abgewichen.

In den Richtlinien wird der monatliche Unterhaltsbedarf ausgewiesen, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte.

Im Vergleich zur Tabelle des Vorjahrs haben sich folgende Änderungen ergeben:

Der Bedarf von Studenten, die nicht bei ihren Eltern wohnen, wird um 30 Euro auf 670 Euro erhöht.

Daneben sind die Selbstbehaltsätze verändert. (Dies ist der Betrag, den ein Unterhaltspflichtiger auf jeden Fall von seinem Einkommen für sich selbst behalten darf.)

Erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen, die für minderjährige (oder privilegiert volljährige) Kinder unterhaltspflichtig sind, steht nach der Düsseldorfer Tabelle 2011 ein Selbstbehalt in Höhe von 950 Euro (bisher 900 Euro) zu.

Der Selbstbehalt bei Unterhaltspflichten gegenüber anderen volljährigen Kindern steigt um 50 Euro auf 1.150 Euro (bisher 1.100 Euro).

Bei Unterhaltspflichtigen gegenüber Eltern bzw. einem Elternteil eines nicht ehelichen Kindes steigt ebenfalls um 50 Euro auf 1.050 Euro (bisher 1.000 Euro) pro Monat.

Die Änderungen stehen noch unter einem Vorbehalt: der Bundesrat muss zuvor den vom Bundestag beschlossenen Existenzminimum-Berichten zustimmen. Dies steht am 17.12.2010 auf der Tagesordnung.


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