Düsseldorfer Tabelle 2015: Selbstbehalt wird erhöht
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Zum 1. Januar 2015 gelten beim Unterhalt neue Vorgaben der Düsseldorfer Tabelle. Der Selbstbehalt, also der Lebensunterhalt, der einem Unterhaltspflichtigen selbst zusteht, wird erhöht. Und auch beim Elternunterhalt ändern sich die Unterhaltssätze. Unverändert bleiben dagegen die Sätze für den Kindesunterhalt. Sie werden vermutlich im Lauf des Jahres 2015 mit dem Kinderfreibetrag geändert und angepasst.
Erhöhung des Selbstbehalts
Für Erwerbstätige wird der Selbstbehalt von 1000 auf 1080 Euro pro Monat angehoben. Nichterwerbstätige Unterhaltspflichtige dürfen für den eigenen Lebensunterhalt ab 2015 880 Euro statt bisher 800 Euro behalten. Beim Elternunterhalt wird der Selbstbehalt ebenfalls angehoben, hier dürfen unterhaltspflichtige Kinder dann 1.800 Euro statt bisher 1.600 Euro behalten.
Düsseldorfer Tabelle 2015
Die in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Beträge basieren auf der Abstimmung der Oberlandesgerichte und dem Familiengerichtstag. Nach diesen Regelsätzen berechnen sich die Unterhaltsansprüche monatlich gemäß dem Einkommen. Werden die darin ausgewiesenen Grenzen unterschritten, ist eine Unterhaltskürzung möglich. Ferner kann der Unterhalt auch geringer ausfallen, wenn es weitere Unterhaltsberechtigte gibt oder weitere spezielle Situationen vorliegen, etwa wenn der Mietbetrag nicht ausreicht, um eine Wohnung zu finanzieren.
Düsseldorfer Tabelle 2015:
Unterhaltspflicht für | Selbstbehalt ab 2015 | Selbstbehalt bisher |
Kinder bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung); Unterhaltspflichtiger ist erwerbstätig | 1.080 Euro | 1.000 Euro |
Kinder bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung; Unterhaltspflichtiger ist nicht erwerbstätig | 880 Euro | 800 Euro |
Andere volljährige Kinder | 1.300 Euro | 1.200 Euro |
Ehegatte oder betreuender Elternteil eines nichtehelichen Kindes | 1.200 Euro | 1.100 Euro |
Eltern | 1.800 Euro | 1.600 Euro |
(WEL)
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