Düsseldorfer Tabelle 2016: Wir kennen den neuen Mindestunterhalt!

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Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Verordnung veröffentlicht, die den Mindestunterhalt minderjähriger Kinder ab 1.1.2016 regelt.

In der Düsseldorfer Tabelle 2016 werden sich demnach laut aktueller Mindestunterhaltsverordnung folgende Unterhaltswerte wiederfinden:

  • In der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB): 335 Euro
  • In der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BGB): 384 Euro
  • In der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 BGB): 450 Euro

(Jeweils ab dem 1. Januar 2016)

Die Düsseldorfer Tabelle 2016 ist bislang allerdings noch nicht veröffentlicht worden. Sobald diese zur Verfügung steht, werden wir sie informieren.

Auch die Unterhaltswerte für 2017 stehen bereits fest

Die Mindestunterhaltsverordnung hat außerdem auch bereits den Mindestunterhalt für 2017 festgelegt – und zwar mit folgenden Werten:

  • In der ersten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 BGB): 342 Euro
  • In der zweiten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 2 BGB): 393 Euro
  • In der dritten Altersstufe (§ 1612a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 BGB): 460 Euro

(Jeweils ab dem 1. Januar 2017)

Haben Sie Fragen zum Kindesunterhalt? Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung!

Ihre Fachanwältin für Familienrecht - Julia Heims

aus Weingarten/Baden, Stutensee, Karlsruhe-Durlach und Ludwigshafen/Rhein

 


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