Düsseldorfer Tabelle 2024

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Bei der Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt handelt es sich zwar nicht um ein Gesetz, jedoch um eine Richtlinie mit Anmerkungen und Leitlinien, die seit Jahrzehnten bundesweit nicht nur bei den Jugendämtern und den Anwälten, sondern auch den Gerichten der Ermittlung des zu zahlenden Unterhaltsbetrages dient. Dabei gibt die Düseldorfer Tabelle nicht nur zur Höhe des Kindesunterhalts Auskunft, sondern den die Tabelle ergänzenden Anmerkungen und Leitlinien kann entnommen werden, wie bestimmte Rechtsbegriffe zu verstehen sind, wie der Unterhalt ermittelt wird. Die Anmerkungen und Leitlinien dienen nicht nur der Vereinheitlichung der Rechtsprechung zum Kindesunterhalt, sondern auch der zum Volljährigenunterhalt, dem Trennungsunterhalt, dem Unterhalt der geschiedenen Ehegatten und der Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern.

Zum 01.01.2023 trat die letzte Erhöhung der Tabellenbeträge der Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Aufgrund der Mindesunterhaltsverordnung und des Anstiegs des sächlichen Existenzminimums eines Kindes von 6.024 € auf 6.384 € im Jahr 2024, steht zu erwarten, dass die Sätze der Tabelle mit Wirkung zum 01.01.2024 erneut angehoben werden. Es könnte im Vergleich zu den Unterhaltssätzen 2023 zu einer Erhöhung um ca. 9% kommen. Sicher ist das jedoch noch nicht, aktuell wurde die neue Düsseldorfer Tabelle für das Jahr 2024 noch nicht veröffentlicht. Erfahrungsgemäß geschieht dies erst in der zweiten Dezemberhälfte eines Jahres.

Die Düsseldorfer Tabelle mit ihren Anmerkungen ist das Ergebnis von Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des deutschen Familiengerichtstages e.V., veröffentlicht wird sie vom OLG Düsseldorf.


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