Durchsuchung – Was tun?
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Die Einsatzkräfte von Polizei und Staatsanwaltschaft stehen vor Ihrer Tür und wollen Sie, Ihre Räume, Ihr Auto und oder Ihr Smartphone durchsuchen?
Das kommt auf Sie zu
Die Beamten werden Ihnen i.d.R. einen Durchsuchungsbefehl aushändigen oder Ihnen diesen zeigen – nur in seltenen Fällen können aufgrund akuten Zeitdrucks Durchsuchungen mündlich angeordnet oder bei „Gefahr im Verzug“ sofort durchgeführt werden.
Im Durchsuchungsbefehl steht der Tatvorwurf.
Dann werden die Ermittler Ihre Wohn- und oder Geschäftsräume durchsuchen. In einigen Fällen (z.B. wenn es nur um Akten geht) werden Sie gefragt, ob Sie die gesuchten Gegenstände nicht herausgeben wollen, um die Durchsuchung zu verkürzen.
Wenn es auf die Lage und den Fundort der gesuchten Objekte ankommt, werden Fotos von den Räumen gemacht.
Am Ende der Durchsuchung händigt man Ihnen ein Protokoll über die gefundenen und dann beschlagnahmten Gegenstände aus.
Das können Sie tun
Anwesenheitsrecht
Sie haben das Recht, während der Durchsuchung anwesend zu sein. Wenn Sie nicht vor Ort sind, werden die Durchsuchungsbeamten Sie i.d.R. anrufen.
Stimmen Sie nicht zu
Machen Sie immer klar, dass Sie mit der Durchsuchung nicht einverstanden sind.
Erklären Sie sich mit der Durchsuchung oder der Mitnahme von Gegenständen einverstanden, ist es im Nachhinein schwieriger, rechtlich gegen die Maßnahmen vorzugehen.
Sollten Sie sich dennoch gezwungen sehen, den Behörden entgegenzukommen, z.B. um belastendere Maßnahmen zu vermeiden (und z.B. Akten freiwillig herausgeben oder dem Herunterladen von Daten zustimmen, damit nicht der Inhalt ihres gesamten Büros oder ihr Computer beschlagnahmt wird) machen Sie dennoch deutlich, dass Sie mit der Durchsuchung an sich nicht einverstanden sind.
Verhalten Sie sich gegenüber den Beamten korrekt
Seien Sie aber – soweit es der Schock zulässt – nicht grob oder unhöflich zu den Ermittlern.
Es handelt sich zwar um einen sehr tiefen Eingriff in Ihre Privat- und ggf. sogar Intimsphäre. Ihre Reaktionen werden aber im Durchsuchungsbericht vermerkt.
Der Durchsuchungsbericht kann einen Leser – also insbesondere später dem Strafrichter – unwillkürlich beeinflussen. Beleidigungen sind auch in dieser Situation (meistens) strafbar.
Sagen Sie nichts zu den Vorwürfen
I.d.R. wird man Sie fragen, ob Sie etwas zum Tatvorwurf zu sagen haben.
Ein Gespräch über die Vorwürfe stellt, trotz des ungewohnten Umstands, dass die Ermittler sich in Ihren Räumen befinden, eine Vernehmung dar.
Wie Sie sich bei einer Beschuldigtenvernehmung generell verhalten können, sehen Sie hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/vorladung-zur-beschuldigtenvernehmung-was-tun-230077.html
Führen Sie am besten auch keinen Smalltalk mit den Beamten. Selbst, wenn die Durchsuchung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen sollte. Denn jede Ihrer Aussagen kann protokolliert werden. Unbedachte Aussagen gegenüber den Beamten, die aus dem überwältigenden Charakter der Situation resultieren, können gegen Sie verwendet werden. Ersparen Sie sich die Gefahr, einen falschen Eindruck zu vermitteln.
Sagen Sie daher am besten nichts und kontaktieren sie umgehend Ihren Rechtsbeistand.
Seien Sie sich zudem bewusst, dass Sie keine Handlungen vornehmen müssen, die Sie selbst belasten könnten. Vermuten oder wissen Sie z. B., dass sich strafbare Inhalte auf Ihrem Smartphone befinden, entsperren Sie ihr Handy nicht freiwillig für die Beamten und geben Sie auch ihre Zugangsdaten nicht heraus.
Anwalt hinzuziehen
Sie haben auch das Recht, einen Anwalt zu der Durchsuchung hinzuziehen.
Machen Sie ggü. den Beamten deutlich, dass Sie dies wünschen und fordern Sie die Ermittler auf, mit der Maßnahme zu warten bis Ihr Anwalt eingetroffen ist. Er kann dann im Besten Fall Durchsuchungsmaßnahmen abwenden, die rechtswidrig sind.
Sie haben durch die Durchsuchung – nicht selten zum ersten Mal – erfahren, dass gegen Sie ermittelt wird. Es ist dann ratsam, sich an einen Anwalt zu wenden. Bringen Sie zum Gespräch alle Dokumente mit, die Sie von den Beamten im Zuge der Durchsuchung erhalten haben. Ihr Anwalt wird die Situation dann aufgrund seiner juristischen Kenntnisse und seiner Erfahrungen einschätzen können.
Grundsätzlich gilt: Je früher eine Verteidigungsstrategie entwickelt wird, desto besser.
Kommen Sie gerne auf mich zu, wenn Sie befürchten, dass Ihnen eine Durchsuchung bevorsteht oder eine Durchsuchung bereits stattgefunden hat.
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