EA 189 und Verjährung; OLG mit klaren Ausführungen

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Ansprüche bei EA 189 verjährt?

Volkswagen sehnt den Ablauf des 31.12.2020 sicher herbei. 

Denn dann tritt für alle Schadensatzansprüche rund um den Motor EA 189, bei denen die Kläger bis 31.12.2017 die Anspruchsvoraussetzungen kannten oder grob fahrlässig nicht kannten, Verjährung ein, §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

Das düfte das Kalkül des Konzerns sein und daher scheint es relativ unwahrscheinlich, dass es der Konzern auf die für den 14.12.2020 terminierte Verhandlung beim BGH (VI ZR 739/20) ankommen lassen wird, in dem der BGH erstmalig zur Verjährung der Ansprüche zum EA 189 verhandeln will.

OLG Köln mit weiterem Aspekt gegen Verjährung

Nachdem zuletzt zahlreiche Landgerichte einen verjährungsbeginn vor dem 01.01.2017 abgelehnt haben, was bedeutet, dass auch jetzt noch Klagen möglich sind, hat nun auch das OLG Köln einen maßgeblichen Aspekt im Zusammenhang mit den Voraussetzungen des Anlaufens der Verjährung betont, den Kläger nutzen können.

So urteilte das OLG Köln, 19 U 248/19 mit Urteil vom 25.09.2020:

"Vor allem jedoch war für die betroffenen Fahrzeugeigentümer und potentielle Fahrzeugerwerber im Jahr 2015 nicht vorhersehbar, ob die Beklagte verantwortliche Personen benennen würde, deren Handeln ihr weder nach § BGB § 31 BGB (analog) noch nach einer anderen Norm zugerechnet werden könnte. Weil dann die Darlegung bzw. der Nachweis eines Vorsatzes seitens eines Repräsentanten der Beklagten nicht möglich gewesen wäre, war eine Klagerhebung im Jahr 2015 - mangels hinreichend prognostizierbarer Erfolgsaussichten - noch nicht zumutbar."

Das gilt allerdings in gleicher Weise auch für das Jahr 2016, über das sich das OLG Köln mangels Entscheidungserheblichkeit im konkreten Fall keine Gedanken zu machen brauchte.

Denn auch 2016 lief ja die angebliche interne Aufarbeitung des Dieselskandals bei Volkswagen immer noch auf Hochtouren, ohne dass VW in den Zivilverfahren in der Folge konkrete Täter benennen konnte, so dass die Argumentation des OLG Köln auch insoweit Anwendung findet.

Ergänzend kann man sich auf die Ausführungen der Landgerichte in Hildesheim, Oldenburg, Krefeld, Bamberg, Ellwangen und Ravensburg stützen, die sich jüngst gegen eine Verjährung ausgesprochen haben.

Weiter hatte VW etwa vor dem LG Kiel die Einrede der Verjährung fallen lassen, um ein entsprechendes Urteil zu verhindern.

Anspruch nach § 852 BGB nicht verjährt

Letztlich können sich Geschädigte auf § 852 BGB beziehen, dass Volkswagen jedenfalls das, was durch den Betrug erlangt wurde, noch binnen 10 Jahren herauszugeben ist, dazu auch Augenhofer, VuR 2019, 83 und aktuell AG Marburg.

Schon deshalb ist der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises (ggf. gekürzt um eine Händlermarge) unverändert zu erstatten,

Ansprüche daher prüfen

Sollten Sie daher ebenfalls ein Dieselfahrzeug mit dem Motor EA 189 besitzen, sollten Sie Ihre Ansprüche prüfen.

RA Koch, Mitglied der IG Dieselskandal, bietet mit der Erfahrung zahlreicher gerichtlicher Verfahren im Dieselskandal Geschädigten dazu eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Sprechen Sie uns an!

Sebastian Koch



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