EA288-Klagen: Käufer können klagen! Anwaltsinfo!
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Nachdem der BGH im Jahr 2020 in mehreren Urteilen die Erfolgsaussichten von Käufern von KFZ aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA189 teils sehr positiv beurteilt hatte, rückt nun ein weiterer Motor aus dem VW-Konzern in den Fokus, bei dem ebenfalls geprüft werden kann, ob hier eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, nämlich Fahrzeuge mit dem Motor EA288, dem Nachfolgemotor des Motors EA189.
Auch bei KFZ aus dem VW-Konzern mit diesen Motoren ist teilweise unstreitig, dass sie eine Abschalteinrichtung in Form einer Software nutzen, die bei bestimmten Temperaturen die Abgasreinigung drosselt oder abschaltet.
Es handelt sich in der Regel um ein sog. "Thermofenster", bei dem die Frage ist, ob es ein zulässiges Mittel ist, um Motoren vor Verschleiß zu schützen oder nicht.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg, die schon bereits zahlreiche weitere Geschädigte im Dieselskandal erfolgreich vertreten haben, wie z.B. Geschädigte des VW-Vorgängermotors EA189, besteht dagegen der Verdacht, dass die Software dazu dient, um bei Abgastests zu "schummeln", so dass es sich auch hier wieder um eine unzulässige Abschalteinrichtung handeln könnte.
Interessant sollte für Betroffene dabei ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 17.12.2020 mit dem Az. C-693/18 sein, in dem der EuGH nochmals klar gestellt hatte, dass ein Hersteller keine Abschalteinrichtung verwenden darf, die im Zulassungsverfahren die Leistung des Emissionskontrollsystems beeinflusst. Auch der Schutz vor Verschleiß oder Verschmutzung des Motors rechtfertige eine solche Abschalteinrichtung nicht. Nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ist laut EuGH zum Motorschutz der Einsatz gerechtfertigt.
Es ist fraglich, ob ein derartiger Ausnahmefall bei KFZ mit dem Motor EA288 vorliegt und ob eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung von VW vorliegen könnte oder nicht.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner RAe besteht auch beim Motor EA288 der Verdacht, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt und Gerichte eventuell ebenfalls eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch VW annehmen könnten, die VW zum Schadensersatz verpflichten könnte.
Betroffene Käufer mit dem VW-Motor EA288 können gerne ihre Rechte prüfen, Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung, inzwischen hatten diverse Rechtsschutzversicherungen Kostenschutz für betroffene Kunden mit dem Motor EA288 ein außergerichtliches und gerichtliches Vorgehen gegen VW erteilt.
Betroffene Käufer von KFZ aus dem VW-Konzern mit dem Motor EA288 können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-/Kapitalmarkt- und Verbraucherschutzrecht tätig sind und auch seit 2017 zahlreiche Betroffene des Dieselskandals erfolgreich vertreten haben.
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