eBay-Abmahnung der Bellona Frankfurt GmbH durch die lex TM Rechtsanwälte wegen Kaschmir + Pashmina

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Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei lex TM Rechtsanwälte eingereicht. Die Rechtsanwälte lex TM handeln vorliegend im Namen und mit Vollmacht der Bellona Frankfurt GmbH aus Frankfurt am Main. Die Bellona Frankfurt GmbH wird durch den Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Tim Klein vertreten. Die Gesellschaft verkauft unter anderem über den Shop Pashmina.de, Loktapapier.de und accessoire12.de diverse Bekleidungs- und Geschenkartikel.

Mit der uns vorliegenden Abmahnung wurde ein konkurrierender eBay-Händler abgemahnt. Die Rechtsanwälte lex TM führen aus, der Abgemahnte habe die gesetzlichen Pflichtangaben zur Textilkennzeichnung nicht korrekt widergegeben. Konkret wird eine unzutreffende Kennzeichnung der Produkte mit Kaschmir bzw. Pashmina bemängelt.

An dieser Stelle müssen wir darauf hinweisen, dass fehlerhafte, unvollständige und/oder widersprüchliche Angaben zur Textilbeschaffenheit (Materialzusammensetzung) durchaus als wettbewerbswidrig eingestuft werden können.

Was wird vom Abmahner gefordert?

Mit dem vorliegenden Schriftsatz wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Außerdem soll der Abgemahnte die durch die Einschaltung der lex TM Rechtsanwälte entstandenen Anwaltsgebühren ausgleichen.

Sie wurden auch abgemahnt? – Wie sollten Sie reagieren?!

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren, denn nur so können Sie weitere Nachteile zu Ihren Lasten vermeiden. Allerdings gilt es, die Ihnen gesetzte Frist zu beachten, denn andernfalls drohen Ihnen gerichtliche Maßnahmen! Wir empfehlen grundsätzlich eine genaue Prüfung des gerügten Sachverhaltes. Hierzu empfiehlt es sich, einen spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen. Erste Ratschläge zu möglichen Reaktionen finden Sie auch in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Sie wurden abgemahnt, haben aber bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und/oder die geforderten Anwaltskosten gezahlt?

Auch dann können weitere Schritte durchaus sinnvoll sein. Wieso und was zu tun ist erfahren Sie in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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