eBay-Abmahnung der Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR durch Rechtsanwalt S.

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Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Sachse Vertriebs-GbR (Marlen und Sven Sachse GbR) zur Begutachtung vorgelegt. Die abmahnende Gesellschaft soll nach Ausführungen des bearbeitenden Rechtsanwaltes S. mit weinhaltigen Getränken handeln und somit in einem direkten Wettbewerbsverhältnis zum Empfänger der uns vorliegenden Abmahnung stehen.

Die vorliegende Abmahnung wurde durch die uns für Abmahnungen bereits mehrfach bekannte Kanzlei Rechtsanwalt S. aus Berlin bearbeitet und ausgesprochen. Mit diesem Schreiben wurde ein vermeintlich konkurrierender eBay-Händler abgemahnt. Rechtsanwalt S. führt aus, dass insbesondere Angaben zum Widerrufsrecht fehlen. Es wird in der Abmahnung erläutert, dass eine fehlende bzw. unvollständige Widerrufsbelehrung grundsätzlich wettbewerbswidrig sei.

Zudem werden fehlende Hinweise auf Inhaltsstoffe der Getränke (insbesondere hinsichtlich enthaltender Sulfite) bemängelt.

Hierbei ist anzumerken, dass nach Art. 14 Abs. 1 lit. a. LMIV (Lebensmittelverordnung) sämtliche Pflichtinformationen nach Art. 9 und 10 für jedes vorgepackte Lebensmittel vor Abschluss eines Kaufvertrages verfügbar zu machen sind.

So hat nach Art. 9 Abs. 1 lit. c LMIV für Lebensmittel eine Allergenkennzeichnung zwingend zu erfolgen. Es muss ins diesem Kontext auf solche Zutaten und Verarbeitungsstoffe sowie deren Derivate hingewiesen werden, die im Anhang II der LMIV als allergieauslösende Stoffe genannt werden. In Anhang 2 Nr. 12 werden Sulfite explizit erwähnt und sind folglich zwingend anzugeben, wenn sie in Konzentrationen von mehr als 10mg/l im Erzeugnis vorliegen.

Rechtsanwalt S. führt in der vorliegenden Abmahnung aus, dass die Sachse Vertriebs Marlen und Sven Sachse GbR in der fehlenden Information einen relevanten Wettbewerbsverstoß sehe.

Was wird vom Abmahner gefordert?

Mit dem vorliegenden Schreiben wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Diese Unterlassungserklärung muss die oben erwähnten Punkte erfassen.

Die vom Rechtsanwalt S. beigefügte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens nach aber zu weit gefasst und birgt deutliche Risiken für den Abgemahnten. Ohne anwaltlichen Rat sollte diese Erklärung nicht unterschrieben werden.

Kosten der Abmahnung? Verlangt die Gegenseite keinen Ausgleich der Gebühren?

Die Gegenseite benennt in der Abmahnung keine Kosten. Dies aber nicht, dass die Kosten zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemacht werden. Unserer Erfahrung nach, erhält der Empfänger einer solchen Abmahnung spätestens nach Abgabe einer Unterlassungserklärung eine entsprechende Kostenrechnung des Rechtsanwaltes S.. Auch dies zeigt, dass Sie unbedingt fachlich versierte Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

Sie wurden auch abgemahnt? Wie sollten Sie reagieren?

Erste allgemeine Ratschläge hierzu finden Sie auch in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Wir weisen aber darauf hin, dass jede Abmahnung hinsichtlich der Abmahnbefugnis und wettbewerbsrechtlich relevanten Handlung umfassend zu prüfen ist. Es sollte nicht vorschnell, ohne konkrete Prüfung eine Unterwerfung erfolgen.

Sie wurden abgemahnt, haben aber bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und/oder die geforderten Anwaltskosten gezahlt?

Auch dann können weitere Schritte durchaus sinnvoll sein. Wieso und was zu tun ist erfahren Sie in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch.

Stand der Bearbeitung: 07/2016

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