eBay-Abmahnung der save shopping UG – Tanja Niemeier durch Rechtsanwalt Markus Zöller

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Uns wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der save shopping UG vorgelegt. Die Firma save shopping UG hat Ihren Sitz in der Kokenheide 10 in 32120 Hiddenhausen. Die Geschäfte dieser Gesellschaft werden durch die Geschäftsführerin Frau Tanja Niemeier geleitet.

Die uns vorliegende Abmahnung wurde durch die Kanzlei Rechtsanwalt Markus Zöller bearbeitet und ausgesprochen. Mit diesem Schreiben wurde ein konkurrierender eBay-Händler abgemahnt. Rechtsanwalt Markus Zöller führt aus, dass insbesondere die Angaben zum Widerrufsrecht nicht korrekt widergegeben. Es wird in der Abmahnung erläutert, dass eine fehlerhafte, unvollständige und/oder widersprüchliche Widerrufsbelehrung grundsätzlich wettbewerbswidrig sei. Die sodann beigefügte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens nach aber zu weit gefasst und birgt deutliche Risiken für den Abgemahnten. Ohne anwaltlichen Rat sollte diese Erklärung nicht unterschrieben werden.

Was wird vom Abmahner gefordert?

Mit dem vorliegenden Schreiben wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Außerdem soll der Abgemahnte die durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes Markus Zöller entstandenen Anwaltsgebühren ausgleichen. Diese werden vorliegend anhand eines Streitwertes i. H. v. 20.000 Euro berechnet, mit der Folge, dass sich eine Kostenlast in Höhe von 984,60 Euro ergibt.

Sie wurden auch abgemahnt? Wie sollten Sie reagieren?

Erste allgemeine Ratschläge hierzu finden Sie auch in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren/

Auffälligkeiten der aktuellen Abmahnung:

Vorliegend wurde ein eBay-Händler aus dem Bereich Tierbedarf abgemahnt. Allerdings konnten wir recherchieren, dass die save shopping UG bereits Abmahnungen in anderen Produktbereichen ausgesprochen haben soll. Hierbei werden die Segmente Aquaristik und Kinderspeizeug angeführt. Auffällig ist, dass die save shopping UG in ihrem Webshop www.save-shopping.eu ein relativ breit gefächertes Produktsortiment anbietet, allerdings die Produkttiefe (Anzahl der unterschiedlichen Produkte pro Kategorie) unserer Meinung nach nicht besonders groß ist. Wir werden diesbezüglich weiter ermitteln. In unserem Blog unter www.e-commerce-kanzlei.de werden Sie etwaige Neuigkeiten hierzu finden.

Sie wurden abgemahnt, haben aber bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und/oder die geforderten Anwaltskosten gezahlt?

Auch dann können weitere Schritte durchaus sinnvoll sein. Wieso und was zu tun ist erfahren Sie in unserem Blog:

http://e-commerce-kanzlei.de/rechtsblog/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 05/2016

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