eBay-Abmahnung: Scheinprivate Verkäufer sind eine Gefahr für den Onlinehandel – was ist zu tun?

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Schein-private eBay-Verkäufer stellen eine ernst zu nehmende Gefahr für die sich rechtskonform verhaltenden gewerblichen Anbieter dar. Insbesondere auf der Plattform eBay sowie bei den eBay-Kleinanzeigen sind regelmäßig private Anbieter auffindbar, die regelrecht professionalisiert und standardisiert – nicht selten Neuware – in einem beachtlichen Umfang anbieten.

In den letzten Wochen haben uns in diesem Kontext vermehrt betroffene Händler angesprochen, die regelrecht mit Existenzproblemen aufgrund dieser Erscheinung zu tun haben.

Die Situation wird insbesondere an den Verkaufspreisen der vermeintlich privaten Verkäufer deutlich: diese bieten nämlich ihre Ware im Vergleich zur gewerblichen Konkurrenz oft bis zu 40 Prozent günstiger an. Dies ist machbar, da von den privaten Anbietern weder Steuern abgeführt werden, noch kostenintensive Rücksendungen aufgrund des gesetzlichen Widerrufsrechtes bearbeitet werden müssen. Schließlich ist ein privater Anbieter nicht verpflichtet, Waren umzutauschen.

Zudem sind aus Erwägungen des Verbraucherschutzes derartige schein-private Verkäufer äußerst kritisch zu sehen: diese umgehen schließlich durch ihr nicht selten bewusst rechtswidriges Anbieten alle Verbraucherschutzgesetze.

Fraglich ist nun, was Sie als gewerblicher Anbieter gegen diese schwarzen Schafe unternehmen können.

1. Die sanfte Methode: Kontakt mit den schein-privaten Verkäufern aufnehmen

Der Versuch, diese Verkäufer eigens anzuschreiben und somit zur Vernunft zu bringen, scheitert in den meisten Fällen. Die schein-privaten Anbieter sind oft uneinsichtig und wollen sich nicht durch einen Konkurrenten belehren lassen. Somit stellen diese ihr rechtswidriges und wettbewerbswidriges Verhalten auch nicht ein. Diese zeitintensiven Versuche sind folglich meist ineffektiv und führen regelmäßig nicht zum Ziel.

2. Die effektive Methode: rechtliche Schritte in die Wege einleiten

Deutlich erfolgversprechendere Wege stellen die Einleitung von rechtlichen Maßnahmen und die Einschaltung von öffentlich-rechtlichen Kontrollinstanzen dar:

Besonders effektiv können die sich rechtswidrig verhaltenden „Mitbewerber“ über die Regelungen des Wettbewerbsrechtes (UWG) gezähmt werden. Mit der Durchsetzung der bestehenden Unterlassungsansprüche können gewerbliche Händler sicherstellen, dass schein-private Anbieter entweder gleichermaßen die gesetzlichen Vorgaben beachten oder alternativ die umfangreiche Handelstätigkeit einstellen – und dies innerhalb einer relativ kurzen Frist.

Ebenso sinnvoll kann es sein, die Ordnungs- und Steuerbehörden einzuschalten. Denn auch diese Schritte sind nicht selten zielführend, auch wenn sich mit dieser Maßnahme meist nicht so kurzfristige Erfolge erzielen lassen.

Sind private Verkäufer nun bedroht, „Abmahnopfer“ zu werden?

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass ein berechtigtes Vorgehen gegen schein-private Händler keinesfalls ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen darstellt. Dies wird schon an der durch schein-private Anbieter hervorgerufenen, zu Lasten der übrigen Marktteilnehmer verzerrten Marksituation deutlich.

Natürlich gibt es auch schwarze Schafe unter den Abmahnern: ein privater eBay-Verkäufer kann schnell unbemerkt die Grenze zum gewerblichen Anbieten überschreiten. Stellen diese Verkäufer dann keine tatsächliche Gefahr für die gewerblichen Anbieter und die Verbraucher dar und ist die Handelsaktivität noch unter Umständen als privat zu bezeichnen, so muss kritisch geprüft werden, ob berechtigterweise abgemahnt wurde. Allerdings ist dies wegen verbraucherschutzrechtlicher Erwägungen wohl nur in Ausnahmefällen anzunehmen.

Sie sind betroffen und müssen mit einer Abmahnung agieren oder auf eine Abmahnung reagieren?

Sind Sie gewerblicher Verkäufer und ihr Markt wird von schein-privaten Händlern angegriffen? Oder gehören Sie zu den vermeintlichen Verkäufern, die bewusst oder unbewusst gewerblich gehandelt haben, aber nicht die einschlägigen Vorschriften beachtet haben und nun abgemahnt worden sind?

Dann stehen wir Ihnen mit unserem spezialisierten Wissen in jeder Situation mit Rat und Tat zur Seite. Wir finden mit Ihnen eine Lösung, die sowohl rechtlich als auch ökonomisch adäquat ist und damit als faire Lösung zu bezeichnen ist.

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Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

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Stand der Bearbeitung: 04/2016


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