eBay-Urteil Abbruch einer eBay-Auktion wegen fehlerhafter Mindestpreisangabe möglich

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Wie das OLG Hamm durch Urteil vom 4. November 2013 (Az. 2 U 94/13) entschieden hat, führt ein nach den eBay-Bedingungen durchgeführter Abbruch der Auktion nicht zu einem Vertragsschluss mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion Höchstbietenden. 

Sachverhalt

Der volljährige Sohn hatte mit dem eBay-Account seines Vaters einen Audi A4 2.0 TDI angeboten, ohne dabei jedoch einen Mindestpreis anzugeben. Bereits kurz nach dem Einstellen brach er die bereits laufende Auktion ab und stellte das Fahrzeug sofort erneut, dieses Mal jedoch mit einem Mindestpreis, ein. Zum Zeitpunkt des Abbruchs der Auktion gab es einen Höchstbietenden mit einem Gebot von 7,10 EUR. Dieser bestand auf den Vertragsschluss und verlangte die Herausgabe des Pkw gegen Zahlung des Kaufpreises in Höhe von 7,10 EUR.  

Entscheidungsgründe   

Laut Gericht sei vorliegend kein Kaufvertrag zustande gekommen. Vielmehr konnte die erste Auktion laut den eBay-Bedingungen wirksam zurückgenommen werden. Ein eBay-Angebot stehe stets unter dem Vorbehalt so die Hammer Richter, dass kein Widerrufsgrund nach den eBay-Bedingungen gegeben sei. Ein solcher Widerrufsgrund ist u.a. dann gegeben, wenn dem Anbieter ein Fehler bei der Einstellung des Angebots unterläuft. Dies könne auch bei der fehlerhaften Angabe eines Mindestpreises der Fall sein. 

Fazit

eBay selbst gibt Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots auf seiner Homepage an. Zu diesen gehören Fehler bei der Eingabe des Angebotes, des Startpreises oder des Mindestpreises. Sollte ein solcher Fehler glaubhaft dargelegt werden können, so käme es auf eine gesetzliche Anfechtbarkeit des Angebotes nicht mehr an, so die Richter. Vielmehr genüge ein laut eBay-Bedingungen zum Widerruf berechtigender Grund, wobei klargestellt wurde, dass allein Reue, keinen Mindestpreis angegeben zu haben, als Widerrufsgrund nicht genügt. 

Zur Pressemitteilung vom 10.12.2013:

http://www.jm.nrw.de/JM/Presse/presse_weitere/PresseOLGs/10_12_2013/index.php

Daniel Baumgärtner

Rechtsanwalt

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