eBay-Widerrufsrecht: neue Abmahnung des Rechtsanwalt S. für Marcel Frank, bremsenkoenig

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Und abermals wurde uns eine Abmahnung des Herrn Marcel Frank vorgelegt. Es überrascht auch nicht, dass diese wieder von der Kanzlei Rechtsanwalt S. ausgesprochen wurde. Die zur Abmahnberechtigung führende Wettbewerberstellung wird diesmal allerdings von Rechtsanwalt S. über den (angeblichen) eBay-Shop bremsenkoenig des Abmahners her geleitet. Hierzu wird im Abmahnschreiben behauptet, dass Herr Marcel Frank (auch) über diesen Shop diverse Auto-Ersatzteile, wie Getriebe, Leuchten und andere KFZ-Elektroteile an Verbraucher vertreiben würde.

In der Abmahnung wird das gänzliche Fehlen einer Widerrufsbelehrung sowie der Informationen zum Widerrufsformular bei den eBay-Angeboten unseres Mandanten behauptet. Die vorliegende Abmahnung befasst sich also wieder mit der Problematik der fehlenden, falschen und/oder unvollständigen Angaben hinsichtlich des Widerrufsrechtes.

Allerdings zeigt diese Abmahnung, dass die Betroffenen unter Umständen auch prüfen müssen, ob durch ihre Tätigkeit überhaupt Verbraucherschutzrechte einschlägig sind. Dies ist schließlich nur dann der Fall, wenn der Verkäufer als Gewerbetreibender, also als Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, handelt.

Letztlich verdeutlicht diese neue Abmahnung erneut den Umfang der Abmahntätigkeit der Herrn Marcel Frank. Sollte sich eine zu große Abmahntätigkeit herausstellen, so kann dies auch zu einem Rechtsmissbrauch führen.

Wir haben bereits in unserem e-commerce-Kanzlei-Blog ausführlich über die Besonderheiten dieser Abmahnungen, die von Rechtsanwalt S. versendet werden, berichtet. Die Gesamtumstände überraschen durchaus.

Natürlich werden wie Sie auch dort weiterhin auf dem Laufenden halten.

Auch Sie wurden abgemahnt, haben aber bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben und/oder die geforderten Anwaltskosten gezahlt?

Auch dann sollten Sie uns die erhaltene Abmahnung zu senden. Schließlich können wir nur so eine große Anzahl von Abmahnungen nachweisen. Eine sehr große (nachgewiesene!) Anzahl könnte dann zum Rechtsmissbrauch führen. Sie sehen also, dass wir auf Ihre Hilfe angewiesen sind.

Was bringt Ihnen das?

Ganz einfach: Gelingt uns der Nachweis einer unverhältnismäßig hohen Abmahntätigkeit, so können wir aufgrund eines Rechtsmissbrauches der Gegenseite unter Umständen auch Schadensersatzansprüche für Sie gegen Herrn Marcel Frank geltend machen. Ebenso ist es unter dieser Prämisse möglich, eine bereits abgegebene Unterlassungserklärung zurück zu fordern. Sie sollten also nicht zögern!

Entstehen hierdurch Rechtsanwaltsgebühren? Führt die Einsendung zu einer Beauftragungspflicht?

Durch eine Einsendung der erhaltenen Abmahnung gehen Sie selbstverständlich keine weitere Verpflichtung ein. Ihnen entstehen selbstverständlich auch keinerlei Gebühren unsererseits. Sollten Sie uns später mit der Durchsetzung Ihre Ansprüche und/oder mit der Verteidigung beauftragen, informieren wir Sie vor Zustandekommen des Vertrages über die etwaigen Gebühren und Kosten.

Sie sind aktuell betroffen?

Dann stehen wir Ihnen natürlich bei der akuten Verteidigung gegen diese Abmahnung ebenso zur Verfügung. Nutzen Sie hierzu unsere erste, kostenfreie und unverbindliche Einschätzung Ihres Falles:

http://e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern/

Ihr Rechtsanwalt Philipp Muffert

www.e-commerce-kanzlei.de

Kostenfreie Ersteinschätzung: 

  • Fax: 0221 / 4490 5738
  • Upload-Formular: e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

In dringenden Fällen erreichen Sie uns natürlich auch telefonisch unter unserer Notfall-Nummer: 0172 / 2083 111

Stand der Bearbeitung: 03/2016


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