Effektenlombardkredit – Wertpapierkredit in der Krise

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Was ist ein Effektenlombardkredit?

Ein Wertpapierkredit auch Effektenlombardkredit genannt ist ein Kreditvertrag, bei dem Wertpapiere des Kreditnehmers als Sicherheit dienen. Als Gegenzug für die Kreditüberlassung zahlt der Kreditnehmer Zinsen.

Einen bestimmten Verwendungszweck muss der Kreditvertrag nicht haben, er dient allerdings weit überwiegend zur Finanzierung von Wertpapieren. Durch die Aufnahme des Darlehens verspricht sich der Anleger eine Hebelwirkung, weil er mehr Wertpapiere kaufen kann, als ohne das Darlehen und die Erwartung hat, dass die Rendite aus den Wertpapieren höher ist, als die Verzinsung des Darlehens. 

Im Darlehensvertrag wird dann ferner eine Beleihungsgrenze vereinbart. Diese Vereinbarung besagt zum Beispiel, dass der jeweils offene Kredit nicht höher sein darf als 60 % des verpfändeten Depotwertes.

Wann gibt es Probleme mit der Beleihungsgrenze?

Sollte zum Beispiel ein Wertpapierdepot mit einem Wert von € 50.000 vorhanden sein und der Anleger einen Wertpapierkredit über € 60.000 aufnehmen und für den Kreditbetrag dann ebenfalls Wertpapiere erwerben, so hätte das Depot dann einen Wert von € 110.000 und könnte zur Absicherung des Darlehens verwendet werden. 

Bei einer Beleihungsgrenze von im Beispiel 60 % dürfte der Depotwert zur Absicherung des Darlehens nicht unter € 100.000 sinken. Sollte danach dann der Depotwert wegen eines Börsencrash um 30 % sinken, so würde der Depotwert nur noch € 77.000 betragen und die Beleihungsgrenze wird nicht mehr eingehalten.

Was passiert, wenn die Beleihungsgrenze unterschritten wird?

Sollte die Beleihungsgrenze wie im Beispiel auf € 77.000 sinken, so könnte die Bank zusätzliche Sicherheit (Margin Call) in Höhe von € 23.000 verlangen. In der Praxis wird die Bank den Kunden auffordern, innerhalb einer Frist diese zusätzliche Sicherheit über € 23.000 aufzubringen und androhen bei Nichtzahlung das vorhandene Depot zwangsweise zu verwerten und den Kredit kündigen. 

Nach der Verwertung wären dann lediglich noch € 17.000 vorhanden. Hätte der Anleger den Kredit nicht aufgenommen, so hätte sein Depot über € 50.000 zwar auch 30 % Verlust gehabt, es würden ihm aber immerhin noch € 35.000 verbleiben. Dieses Beispiel zeigt, dass der Hebel über das Darlehen in Verlustzeiten sehr riskant ist.

Was kann der Kreditnehmer in einem solchen Fall machen?

Zu prüfen ist, ob die Bank nicht im Einzelfall Aufklärungs- und Beratungspflichten verletzt hat. Um diese Frage zu beantworten ist es notwendig, sich den Einzelfall genau anzusehen, sodass allgemeingültige Aussagen hier nicht getroffen werden können. Entschieden ist zumindest, dass besondere Aufklärungspflichten der Bank zu erfüllen sind, falls die Kreditaufnahme ein „unvernünftiges Ausmaß“ (vgl. BGH 11.11.2003 – XI ZR 21/03) erreicht.

Juest+Oprecht Rechtsanwälte prüfen gerne Ihren Einzelfall und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ulrich Husack


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