Ehebezogene Zuwendung – Was ist das?

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Immer wieder hört man von dem Begriff „ehebezogene Zuwendung". Was ist hierunter zu verstehen? Ehebezogene Zuwendungen sind (Geld-)Leistungen, die ein Ehegatte im Glauben an den Fortbestand der Ehe macht. In einem Fall den der BGH vor kurzem zu entscheiden hatte, hatte ein Ehemann während einer Ehe das Darlehen getilgt, das zur Finanzierung des der Ehefrau alleine gehörenden Hauses aufgenommen wurde. Als die Ehegatten sich trennten, wollte er die Tilgungsleistungen wieder zurück. Letztlich waren sie nur dem Haus der Frau zugutegekommen. Entscheidend war für den BGH, dass auf Seiten der Ehefrau durch die Tilgung des Darlehens eine Vermögensmehrung noch vorhanden war.


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