Ehevertrag als „Scheidungsvertrag“?
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Allgemein besteht die Auffassung, dass ein Ehevertrag vor Beginn der Ehe geschlossen wird und von vorneherein die Vermögensverhältnisse trennt.
Das muss aber nicht immer so sein. Manche Eheverträge werden geschlossen, um die Scheidung vorzubereiten und das kann durchaus Sinn machen:
Wenn man sich im Scheidungsverfahren über alles streitet, kann dies ein teures Unterfangen werden. Sieger werden in erster Linie die Rechtsanwälte sein.
Zeichnet sich aber ab, dass man auf Dauer nicht mehr zusammen bleiben möchte, kann es Sinn machen, einen Ehevertrag unter dem Hintergrund der Auflösung der Ehe abzuschließen.
Hat man sich nämlich über die Folgesachen, wie z.B. Zugewinn geeinigt, ist ein anschließendes Ehescheidungsverfahren sehr viel unkomplizierter, aber auch kostengünstiger.
Ehevertrag ist also nicht gleich Ehevertrag. Weitere Infos zur Scheidung:
http://ehevertrag.dieonlinekanzlei.de/Recht/Familienrecht/Ehevertrag/--t6.html
Michael Borth,
Erfurt
www.DieOnlineKanzlei.de
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