Welche Vorteile hat der Abschluss eines Ehevertrages für mich ?

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Wenn Sie vor der Eheschließung oder während der Ehe überlegen, ob ein Ehevertrag sinnvoll ist, sollten Sie folgendes überlegen:

Ehegatten leben in Deutschland im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Eine Änderung dieses gesetzlichen Güterstandes kann durch eine einvernehmliche notarielle Vereinbarung erfolgen. In einer solchen Vereinbarung könnte ein anderer gesetzlicher Güterstand vereinbart werden.

Der Vertrag kann auch über den Güterstand hinausgehende Regelungen enthalten, wie zum Beispiel für das mögliche Scheitern der Ehe, Regelungen zum Unterhalt, Versorgungsausgleich (Ausgleich der erworbenen Anwartschaften in der Altersvorsorge) oder Erbrecht.

Wird ein Ehevertrag im Zeitpunkt des Scheiterns der Ehe geschlossen, handelt es sich eher um eine Scheidungsfolgenvereinbarung, also eine Vereinbarung, die im Voraus für den Fall der Scheidung getroffen wird. In einer solchen Vereinbarung können Sie auch Fragen der Haushaltsaufteilung, der Weiterbenutzung der Ehewohnung, Übertragung des Eigentums an einer gemeinsamen Immobilie mit Aufteilung der möglichen gemeinsamen Verbindlichkeiten, Sorgerecht und Umgang für die gemeinsamen Kinder, Ehegatten- und Kindesunterhalt regeln.

Eine solche Vereinbarung ist nicht mit unerheblichen Kosten verbunden, sodass sich die Frage stellt, wann es Sinn macht, einen Ehevertrag abzuschließen. 

Oft wollen Mandanten eine solche Vereinbarung treffen, weil sie befürchten, dass sie für die Verbindlichkeiten des anderen Ehegatten nach der Scheidung haften. Die Frage der Haftung für die Schulden des anderen Ehegatten lässt sich jedoch nicht durch einen Ehevertrag regeln. Vielmehr ergibt sich die Haftung aus einer Mitverpflichtung gegenüber Gläubigern, z. B. wenn für ein Darlehen des anderen Ehegatten mitunterzeichnet wird.

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft haben beide Ehegatten ihr eigenes Vermögen und verwalten dieses auch alleine. Ein Ausgleich wird erst im Zeitpunkt der Scheidung durch den Zugewinnausgleich erfolgen.

Ein Verzicht auf mögliche Trennungsunterhaltsansprüche ist rechtlich während der Ehezeit nicht möglich.

Oft ist die bevorzugte Regelung eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft, die für den Fall der Ehescheidung abweichende Regelungen vom gesetzlichen Zugwinnausgleich trifft.

Ein Ehevertrag muss also beim Notar beurkundet werden. Die Vereinbarung kann jedoch durch meine Kanzlei erfolgen. Ich kann die Mandanten ausführlich beraten über alle Vor- und Nachteile einer Vereinbarung, den Inhalt einer solchen Vereinbarung vorbereiten und nach Wunsch den Kontakt zum Notar herstellen.


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