Eigenbedarfskündigung – Tipps für Mieter

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Eigenbedarfskündigungen: Oft ist der Vermieter gar nicht zur Kündigung berechtigt. Und in vielen Fällen darf der Mieter trotz Eigenbedarfskündigung für eine bestimmte Zeit in der Wohnung bleiben – mitunter sogar auf Dauer! Mieter sollten deshalb die Eigenbedarfskündigung keinesfalls einfach so hinnehmen. Wie Mieter vorgehen sollten, sagt der Mietrechtsexperte Anwalt Bredereck:

Tatsächlich scheitern viele Eigenbedarfskündigungen daran, dass der Vermieter die Gründe für den Eigenbedarf in seinem Kündigungsschreiben nicht erwähnt. Oder der Mietvertrag schließt die Eigenbedarfskündigung für die Dauer einer Sperrzeit aus. Nicht selten ist die Eigenbedarfskündigung sogar für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses vertraglich ausgeschlossen.

Für Laien ist der Ausschluss der Eigenbedarfskündigung im Mietvertrag gar nicht ohne weiteres erkennbar. Ist im Mietvertrag nämlich das Recht zur ordentlichen Kündigung durch den Vermieter auf bestimmte Fälle beschränkt, und bleibt der Eigenbedarf dort unerwähnt, ist die Eigenbedarfskündigung damit regelmäßig ausgeschlossen.

Fachanwaltstipp für Mieter: Geben Sie nicht gleich auf, wenn Sie eine Eigenbedarfskündigung erhalten. Lassen Sie sich umgehend von einem auf Wohnungskündigung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht beraten. Der Experte sagt Ihnen, ob Ihr Vermieter zur Kündigung voraussichtlich berechtigt ist, oder eher nicht, und welche Schritte nötig sind, damit Sie in Ihrer Wohnung bleiben können. Manchmal reicht ein Anwaltsschreiben an Ihren Vermieter aus, um die Eigenbedarfskündigung „vom Tisch“ zu bekommen.

Sie haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen und wollen sich wehren? Sie rechnen in naher Zukunft mit einer Eigenbedarfskündigung?

Unser Angebot für Sie:

Rufen Sie noch heute Fachanwalt Alexander Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.

In dem Gespräch erfahren Sie, welche Möglichkeiten es für die Abwehr der Eigenbedarfskündigung gibt, und welches Risiko von der Kündigung für Sie ausgeht. Dazu schicken wir Ihnen, falls erwünscht, eine Mail, ein der wir die Vorgehensweise darstellen, mit Informationen über die Kosten und Erfolgsaussichten.

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Eigenbedarfskündigung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, Prüfung von Mietvertragsklauseln und auf die Gestaltung von Mietverträgen.


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