Eigenbedarfskündigung: Wann darf der Mieter bleiben?
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Kann ein Mieter trotz Eigenbedarfskündigung bleiben?
Ja, unter bestimmten Umständen kann ein Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Laut dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 07.12.2023 (Az. 67 S 20/23) kann eine Kündigung wegen Eigenbedarfs unwirksam sein, wenn der Mieter eine besondere Härte geltend macht – etwa gesundheitliche Gründe, die einen Umzug unzumutbar machen.
Was bedeutet eine Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit?
Das Gericht kann gemäß § 574a Abs. 2 BGB anordnen, dass das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird. Dies geschieht, wenn nicht absehbar ist, wann sich die Umstände des Mieters so ändern, dass ein Umzug möglich wäre. Im konkreten Fall war nicht absehbar, wann sich der Gesundheitszustand des Mieters verbessern würde, weshalb das Mietverhältnis nicht nur befristet, sondern unbefristet verlängert wurde.
Muss der Vermieter die alte Miete akzeptieren?
Nein. Das Gericht entschied, dass der Vermieter nicht verpflichtet ist, die bisherige Miete beizubehalten, wenn diese unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Vielmehr kann das Gericht eine Anpassung auf eine marktübliche Miete anordnen – sofern diese für den Mieter sozialverträglich ist.
Welche Rechte hat der Vermieter in Zukunft?
Sollten sich die Umstände ändern – z. B. wenn sich der Gesundheitszustand des Mieters verbessert oder der Eigenbedarf des Vermieters dringlicher wird –, kann der Vermieter erneut kündigen. Die Hürde bleibt allerdings hoch, da die Interessen des Mieters weiterhin berücksichtigt werden müssen.
Fazit für Mieter und Vermieter
- Mieter können einer Eigenbedarfskündigung widersprechen, wenn ihnen ein Umzug aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen nicht zugemutet werden kann.
- Gerichte können eine unbefristete Vertragsfortsetzung anordnen, wenn eine Verbesserung der Lage des Mieters nicht absehbar ist.
- Der Vermieter kann eine Mietanpassung auf das ortsübliche Niveau verlangen.
- Eine spätere Kündigung ist möglich, wenn sich die Umstände wesentlich ändern.
Urteil des LG Berlin vom 07.12.2023 – 67 S 20/23
Das Gericht entschied, dass der Mieter wegen gesundheitlicher Härte in der Wohnung bleiben darf, das Mietverhältnis aber nur unter der Bedingung einer marktüblichen Mietanpassung fortgeführt wird.
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