Eigenständiges Markenrecht der EG

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Die Gemeinschaftsmarkenregelung ist nach der Rechtsprechung ein eigenständiges System, welches in seiner Anwendung von sämtlichen nationalen Vorschriften der Mitgliedstaaten vollständig unabhängig ist. Die Eintragung eines Gemeinschaftszeichens hängt daher nur von den Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft ab. Daher ist es auch unerheblich, wenn das nach Gemeinschaftsrecht einzutragende Zeichen einem national eingetragenen Zeichen ähnelt. Insbesondere müssen nach Gemeinschaftsrecht Logos und auch Zweitzeichen ebenso wie die Hauptmarke hinreichend unterscheidungskräftig sein. Sie sind daher unter denselben Gesichtspunkten wie die Hauptmarke zu prüfen. Das fragliche Zeichen wird auch als solches überprüft, wie es bei der Anmeldung dargestellt wurde. Bei der streitgegenständlichen Marke handelt es sich um eine Hosentasche, die daher nicht als abstraktes fünfeckiges Muster gesehen werden darf, sondern als mit Ziernähten dekorierte Tasche. Gerade als solche muss die Eintragungsfähigkeit beurteilt werden. (EuGH, Beschluss vom 28.04.2009 - Az. T-282/07)

Mitgeteilt von RA Alexander Meyer

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