Ein Jahr nach der Insolvenz des Bankhauses Lehman Brothers: Ein Zwischenbericht

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München, 20.08.2009

In wenigen Wochen jährt sich die Insolvenz des US-amerikanischen Bankhauses Lehman Brothers zum ersten Mal. Seitdem die Insolvenz von Lehman Brothers bekannt wurde, haben eine Vielzahl von geschädigten Anlegern das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegenüber den beratenden Banken prüfen lassen. 

Wie der Tagespresse zu entnehmen war, haben bereits einige Landgerichte Schadensersatzansprüche einzelner Kreditinstitute im Zusammenhang mit einer Beratung, die zum Erwerb von sogenannten „Lehman-Papieren" geführt hat, bejaht. 

So wurden bereits Kreditinstitute durch das Landgericht Hamburg verurteilt. Auch das Landgericht Potsdam und das Landgericht Frankfurt am Main haben zwischenzeitlich zwei Klagen von geschädigten Lehman-Anlegern stattgegeben. Gleichzeitig wird jedoch auch berichtet, dass einzelne Gerichte Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern abgewiesen haben. 

„Diese Entwicklung in der Rechtsprechung bestätigt letztendlich das, was wir bereits nach Bekanntwerden der Insolvenz des US-amerikanischen Lehman Brothers gesagt haben. Da der Ansatzpunkt für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in der individuellen Beratung der einzelnen Anleger liegt, verbietet sich eine generalisierende Betrachtungsweise", sagt Rechtsanwalt Steffen Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte die zahlreiche Lehman-Anleger vertritt. Gleichwohl weisen die oben genannten Entscheidungen zugunsten einzelner Lehman-Anleger bereits in die richtige Richtung. Vereinzelte Stimmen aus der Vergangenheit, die von vorne herein von der Aussichtslosigkeit eines Vorgehens gegen die beratenden Banken gesprochen haben, sind dadurch eindeutig widerlegt.  

„Auch für unsere Kanzlei hat es sich in den vergangenen Wochen und Monaten bestätigt, dass eine Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für die Anleger wirtschaftlich sinnvoll sein kann", ergänzt Rechtsanwalt Liebl von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat sich in der Vergangenheit mit verschiedenen Banken und Sparkassen für ihre Mandanten außergerichtlich einigen können. Auch mit Kreditinstituten, die zunächst jede Schadensersatzverpflichtung abgelehnt haben, konnten spätestens vor Gericht wirtschaftlich interessante Vergleiche geschlossen werden. 

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät deshalb nach wie vor allen Lehman-Anlegern, ihren Sachverhalt von einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei überprüfen zu lassen.


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