Ein Widerruf kann sich lohnen

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Am 27.2.2018 hat das Bundesverwaltungsgericht über mögliche Fahrverbote für Diesel in den Innenstädten entschieden. 

Viele Käufer betroffener Fahrzeuge fühlen sich betrogen. Insbesondere da die betroffenen Autos regelmäßig einem erheblichen Wertverlust unterliegen.

Die Rechtsprechung bei Klagen auf Rückabwicklung im Rahmen des Gewährleistungsrechtes ist nicht einheitlich. Fast immer sind die Gewährleistungsfristen zwischenzeitlich auch schon abgelaufen.

Im Fall von finanzierten Käufen gibt es jedoch häufig noch einen anderen Weg, um sich von betroffenen Fahrzeugen zu trennen. Bei zahlreichen Autokrediten wurden die Verbraucher nämlich nicht ordnungsgemäß über ihre Rechte informiert.

Der Kaufvertrag oder auch der Leasingvertrag und der Kreditvertrag sind in den meisten Fällen untrennbar miteinander verbunden. Es liegt ein sog. verbundenes Geschäft nach § 358 BGB vor. Im Falle eines erfolgreichen Widerrufes werden dann beide Verträge rückabgewickelt. Der Käufer erhält eine eventuell getätigte Anzahlung und die bereits geleisteten Raten zurück und gibt das Fahrzeug ab. Möglicherweise muss sich der Käufer seine gezogenen Nutzungen anrechnen lassen. Dies bedeutet, dass eine Art Nutzungsentschädigung gezahlt werden muss.

Bei einem Verbraucherdarlehen ist nach § 495 BGB ein gesetzliches Widerrufsrecht vorgesehen. Die Widerrufsfrist beträgt an sich nur14 Tage. Sie beginnt jedoch nur zu laufen, wenn korrekt über das Widerrufsrecht belehrt wurde. In vielen Fällen ist die Belehrung nicht korrekt formuliert, was dann dazu führt, dass der Widerruf auch noch nach einer sehr viel längeren Zeit ausgeübt werden kann. Es kommt faktisch zu einem ewigen Widerrufsrecht.

Die Widerrufsmöglichkeit gibt es häufig für Kreditverträge ab dem 10.6.2010.

Bei Kreditverträgen, die nach dem 13.6.2014 abgeschlossen wurden, ist eventuell nicht einmal eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Gerade für Käufer, die noch ein Euro-5-Fahrzeug erworben haben, kann ein Widerruf finanziell äußerst lohnend sein.

Generell ist der sog. Widerrufsjoker eine sehr gute Möglichkeit, ein ungeliebtes Fahrzeug wieder los zu werden.



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