Ein Wohnrecht ist in der Insolvenz nunmehr anfechtbar: Was Sie nach der neuen Entscheidung des BGH jetzt wissen müssen"

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Ein Wohnrecht stellte bei einer anstehenden Insolvenz bis in das Jahr 2023 ein wichtiges Gestaltungsrecht dar, um potentielles Immobilienvermögen vor dem Zugriff von Gläubigern zu schützen.

Mit Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.03.2023 (Az. V ZB 64/21) ordnete der BGH ein Wohnrecht als pfändbar ein, wodurch dieses nunmehr auch dem Insolvenzbeschlag nach § 35 InsO unterfällt. 

Es unterliegt somit auch der Insolvenzanfechtung nach den §§ 129 ff. InsO und kann vom Insolvenzverwalter in einem Insolvenzverfahren gelöscht werden.

Der Entscheidung des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Der spätere Schuldner hat das Eigentum an seinem Grundstück als Einlage an eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen. Vorher bestellte er sich selbst an dem Grundstück gemäß § 1093 BGB ein Wohnrecht, mit der Bestimmung, dass das Wohnrechts nur durch ihn selbst und nicht durch Dritte genutzt werden könne. 

Einige Monate später wurde über sein Vermögen die Insolvenz eröffnet. Der Insolvenzverwalter fordert im Wege der Insolvenzanfechtung die Rückübertragung des Grundstücks, so dass der Schuldner wieder (Allein)Eigentümer wurde. Anschließend beantragte er die Löschung des Wohnsrechts.

Der BGH bestätigte das rechtliche Vorgehen des Insolvenzverwalters.

Zwar sei ein Wohnrecht als Sonderfall der beschränkte persönlichen Dienstbarkeit nicht übertragbar und damit in der Konsequenz auch nicht pfändbar. Etwas anderes gelte jedoch dann, wenn das Eigentum und das Wohnungsrecht in der gleichen Person zusammenfallen. 

In diesem Ausnahmefall ist eine Pfändbarkeit und ein somit entstehender Insolvenzbeschlag nach § 35 InsO zu bejahen.

Die vom Schuldner in die Wege geleitete Konstruktion der "Vermögenssicherung" wurde somit hinfällig.


Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte rechtliche Materie. Insbesondere erhebt der Artikel keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 

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Foto(s): Dr. Holger Traub


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