Eine Holding gründen
- 3 Minuten Lesezeit
Ein kompetent und erfolgreich agierendes Unternehmen baut auf einem professionellen Management auf. Im Falle einer Holding ist es wichtig, dass schon deren Grundansätze strategisch, wirtschaftlich und rechtssicher geordnet sind. Daher ist eine umfassende Planung des Gründungsverfahrens erforderlich. Bezüglich des Ablaufs der Holding Gründung können wir Ihnen als in Gründungsfragen erfahrene Kanzlei praxisnahe Tipps für die Gründung Ihrer Holding an die Hand geben.
Der Ablauf der Holding Gründung beinhaltet:
- Kostenlose Erstberatung durch einen Rechtsanwalt
- Anwaltliche Gründungsberatung
- Holding Unternehmensorganisation erstellen
- Überprüfung des Firmennamens
- Erstellung der Gründungsunterlagen
- Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
- Geschäftskonto der Muttergesellschaft eröffnen
- Eintragung der Muttergesellschaft ins Handelsregister
- Steuerliche Erfassung und gewerbliche Anmeldung der Muttergesellschaft
- Notarielle Beurkundung der Tochtergesellschaften
- Geschäftskonto der Tochtergesellschaften eröffnen
- Eintragung der Tochtergesellschaften in das Handelsregister
- Steuerliche Erfassung und gewerbliche Anmeldung der Tochtergesellschaften
- Anwaltliches Abschlussgespräch
1. Schritt - Kostenlose Erstberatung bei einem Rechtsanwalt
Um allgemein wichtige Fragen bezüglich der Gründung klären zu können, findet zunächst eine kostenfreie Erstberatung statt. Diese Beratungszeit ist ein wesentlicher Schritt im Vorfeld der erfolgreichen Gründung Ihrer Holding.
2. Schritt: Anwaltliche Gründungsberatung
Im Rahmen der anwaltlichen Gründungsberatung gehen wir individuell auf Ihre Geschäftsideen ein und wir erörtern gemeinsam den für Sie idealen, wirtschaftlichen und rechtssicheren Weg zu Ihrer Holding. Ferner beraten wir Sie bezüglich Ihrer Unternehmensorganisation.
3. Schritt: Holding Unternehmensorganisation erstellen
Eine Holding ist ein strukturell organisiertes Konstrukt, wovon Sie profitieren können. Damit Ihre Gesellschaften optimal verknüpft sind und Ihnen steuerliche Vorteile einbringen, ist die sorgfältige Erstellung der Holdingstruktur ein wichtig. Ihr Unternehmensaufbau gehört daher grundlegend organisiert. Rechtliche Pflichten und Rechte sind zu berücksichtigen.
4. Schritt: Überprüfung des Firmennamens
Eine Holding umfasst zumindest eine Muttergesellschaft sowie eine Tochtergesellschaft. Eine IHK und HWK-Prüfung der Firmennamen ist dabei unerlässlich. So werden rechtliche Verstöße ausgeschlossen und Sie gründen Ihre Holding mit rechtssicheren Firmennamen.
5. Schritt - Erstellung der Gründungsunterlagen
Die Gesellschaftsverträge werden nicht nur rechtlich einwandfrei aufgebaut, sondern auch untereinander abgestimmt. Mit einer anwaltlichen Erstellung der Gründungsunterlagen sind Sie optimal vorbereitet.
6. Schritt - Notarielle Beurkundung der Muttergesellschaft
Ihr notarieller Beurkundungstermin der Muttergesellschaft wird für Sie vorbereitet und organisiert. Dieser Notartermin ist ein wichtiger Eckpunkt bezüglich des reibungslosen Ablaufs der Holding Gründung. Durch eine effektive Vorbereitung kommen Sie zeitnah und wirtschaftlich voran.
7. Schritt - Geschäftskonto der Muttergesellschaft eröffnen
Die Eröffnung des Geschäftskontos Ihrer Muttergesellschaft erfolgt im Anschluss an Ihren notariellen Beurkundungstermin. Alle Formalitäten werden hierzu strukturiert vorbereitet. Daraufhin brauchen Sie nur noch die Stammeinlage der Muttergesellschaft zu leisten.
8. Schritt - Eintragung in das Handelsregister
Damit die Gründung der Holding professionell und zügig abläuft, wird zeitnah die Eintragung der Muttergesellschaft im Handelsregister vorgenommen.
9. Schritt - Steuerliche Erfassung und gewerbliche Anmeldung
Die einwandfreie steuerliche Anmeldung ist der nächste Step. Ferner gehört die Anmeldung der Holding Muttergesellschaft beim Gewerbeamt zum Gründungsverfahren.
10. Schritt - Notarielle Beurkundung der Tochtergesellschaft
Nachdem die Muttergesellschaft notariell beurkundet wurde, stehen die Tochtergesellschaften an. Damit auch bei ihnen der Notartermin reibungslos abläuft, werden alle Formalitäten für Sie vorbereitet. Ferner wird der Beurkundungstermin organisiert.
11. Schritt - Geschäftskonto der Tochtergesellschaften eröffnen
Eine Holding verfügt über mehrere Geschäftskonten, die bei der Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Einsatz kommen. Nach der notariellen Beurkundung der Tochtergesellschaften werden alle notwendigen Geschäftskonten eröffnet.
13. Schritt - Eintragung der Tochtergesellschaften in das Handelsregister
Jede Tochtergesellschaft wird in das Handelsregister eingetragen. Dieser Schritt findet im Anschluss an die Eröffnung der Geschäftskonten statt.
13. Schritt - Steuerliche Erfassung und gewerbliche Anmeldung der Tochtergesellschaften
Sind alle Tochtergesellschaften im Handelsregister eingetragen, folgt die steuerliche und gewerbliche Anmeldung. Daraufhin können Sie Ihren Geschäftsbetrieb als Holding aufnehmen.
14. Schritt - Anwaltliches Abschlussgespräch
Während des Gründungsverfahrens einer Holding sind wir Ihre Ansprechpartner. Auch nach erfolgreicher Holding Gründung sind wir auf Wunsch an Ihrer Seite. Wir bieten Ihnen eine Abschlussberatung an.
Gerne können Sie bei einem Gründungsvorhaben unsere kostenlose Erstberatung nutzen oder uns online mit Ihrer Gründung beauftragen.
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