Einkommensermittlung und Unterhaltsberechnung bei Selbstständigen/Freiberuflern

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Eine Vielzahl von Fällen beschäftigt sich in meiner familienrechtlichen Praxis mit der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens von Selbstständigen.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit aufgrund persönlicher Arbeitsleistung erzielen z. B. Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Physiotherapeuten.

Bevor Unterhalt berechnet werden kann, ist das unterhaltsrelevante Einkommen zu ermitteln. Dabei ist insbesondere die Ungleichheit von unterhalts- und steuerrechtlichen Einkommen zu berücksichtigen. 

Das steuerrechtliche Einkommen ist die Basis für die unterhaltsrechtliche Ermittlung, welche im Anschluss unterhaltsrelevanten Korrekturen unterliegt.

Gewinn aus selbständiger Tätigkeit

Freiberuflern ist gestattet, ihren steuerlichen Gewinn durch Einnahme-Überschussrechnung zu ermitteln. Es gilt das reine Zufluss- und Abflussprinzip gemäß § 11 EStG. Einnahmen werden somit erst im Zeitpunkt des Zuflusses und Ausgaben im Zeitpunkt des Abschlusses erfasst.

Aus der Gegenüberstellung der im Kalenderjahr erwirtschafteten Einnahmen abzüglich zu leistender Ausgaben ergibt sich der steuerliche Gewinn/Verlust.

Abschreibungen

Besonderes Augenmerk ist bei der Gewinnermittlung auf die Berücksichtigung von Abschreibungen zu legen, die den Gewinn erheblich beeinflussen können. Steuervorteile durch möglichst hohe AfA können zu Unterhaltsproblemen führen. Insofern sollte bei der Gestaltung von Neuinvestitionen nicht nur der Rat des Steuerberaters, sondern auch des Fachanwalts für Familienrecht eingeholt werden.

Werden Abschreibungen unterhaltsrechtlich nicht akzeptiert, ist aber zu beachten, dass der höhere Gewinn auch eine erhöhte Steuerlast zur Folge hat. In diesem Fall kann die Steuerlast nicht aus dem Steuerbescheid entnommen werden, sondern ist fiktiv zu berechnen.

Fahrzeugkosten/Leasing

Erfahrungsgemäß werden zudem Fahrzeugkosten, insbesondere bei hohen Anschaffungskosten, einer besonderen unterhaltsrechtlichen Prüfung unterzogen. Leasingkosten werden in der Regel nicht unterhaltsrechtlich angegriffen und können gegebenenfalls der Streitvermeidung dienen.

unterhaltsrelevante Abzüge

Unterhaltsrechtlich ist der Gewinn zu mindern um Beträge für:

  • Steuern und Soli
  • Krankenversicherung, Krankenzusatzversicherungen und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorge
  • außergewöhnliche Belastungen
  • ggfs. Darlehen

Einkommensschwankungen

Das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterliegt erfahrungsgemäß Schwankungen. Sowohl vom Unterhaltspflichtigen als auch vom Berechtigten wird das zurückliegende Kalenderjahr häufig nicht als maßgeblich betrachtet. 

Den Einkommensschwankungen wird Rechnung getragen, indem zumeist drei oder auch fünf zurückliegende Jahre ausgewertet werden. Der Jahresdurchschnitt wird sodann als unterhaltsrelevantes Einkommen für die Vorausschau auf das zukünftige Einkommen verwendet.

Kanzlei für Familienrecht in der Königstraße 50 in 30175 Hannover www.sobisch.de

Die Auswertung der Einkommensunterlagen von selbstständig Tätigen unter Einbeziehung von unterhaltsrechtlichen Erwägungen bedarf besonderer Fachkenntnisse des Familienrechts. Gerne stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Berufserfahrung als Fachanwältin für Familienrecht rechtsberatend zur Verfügung.


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